Nachträgliche Abmeldung möglich?

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Für die Außerbetriebsetzung benötigst Du die Zulassungsbescheinigung Teil I und die amtlichen Kennzeichenschilder.

Der Erwerber kann das Fahrzeug allerdings dann nur mit einem Anhänger oder entsprechenden Transporter überführen.

Für die Zulassung in den Niederlanden benötigt der Erwerber allerdings von dir noch die Zulassungsbescheinigung Teil I!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Scusselbudd  04.08.2023, 19:19

Was man ja nachschicken kann

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Ja kannst du aber er kann es nur mit einem Anhänger überführen.

zur Abmeldung benötigst du die Schilder + den Fahrzeugschein.

Das geht. Du musst aber den Fahrzeugschein und Kennzeichen behalten. Zum Abmelden brauchst du nur die Kennzeichen und den Schein.

SBV777  04.08.2023, 16:51

Für die Zulassung in den Niederlanden benötigt der Erwerber allerdings von dir noch die Zulassungsbescheinigung Teil I!

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Solange es auf dich noch angemeldet ist bist du für alles verantwortlich. Das Risiko würde ich nicht eingehen.