Frage zum Zoll Leipzig und Packet aus Dubai?
Ich habe vor kurzem Schuhe bestellt aus einem Online Shop und diese Schuhe kommen jetzt aus Dubai, heute habe ich dann meine Sendungsverfolgung bei der DHL durchgeschaut und gesehen dass das Packet beim Zoll in Leipzig sei (war mir ja auch klar dass das Paket beim Zoll landet) aufjedenfall ist meine Frage, könnte da jetzt was passieren? also werde ich vielleicht einen brief bekommen oder irgendwie sowas? Die Schuhe inklusive Versandkosten waren jetzt auch nicht extrem hoch, inklusive Versand lagen die Kosten bei 57 Euro. Also müsste es doch eigentlich keine Probleme bereiten oder? Weiß jemand vielleicht ein bisschen mehr über die Zollabwicklung Bescheid?
4 Antworten
In welchem Webshop hast Du Schuhe welcher Marke geordert?
Ist insoweit von Interesse falls Du da in einem Fakestore bestellt hast. Dann hätten die kriminellen Betreiber auch Deine Realdaten und das sollte Dir dann mehr Gedanken machen, als das was Dich bei der Einfuhr von Plagiaten möglicherweise beim Zoll erwartet.
Infos zum Verfahren bei der Einfuhr von erlaubten Waren findest Du auf der Webseite des Zolls.
ich habe auch neulich ein päckchen bestellt das kaum aus der schweiß im wert von 16 euro... jetzt habe ich gestern einen brief bekommen dass das beim zoll in göttigen ist und man es von dort abholen muss oder die rechnung uns andere unterlagen hinschicken soll und man muss 5 euro zoll zahlen... :/
Ich habe auch im Internet gelesen das Leute halt nur einen Beweis hinschicken sollten wieviel das gekostet hat das Paket inklusive Versandkosten
und jetzt dauert es noch mindestens 5 wochen bis es ankommt und solange dauerte es bisher auch schon.... werde ich nie wieder bestellen
Sollten die Schuhe ein Plagiat sein werden die Schuhe auf jeden fall vom Zoll beschlagnahmt und die Kosten werden dir nicht erstattet.
Es könnte sein das eine weitere Gebühr auf dich zu kommt, muss sie aber nicht.
Jede Postsendung aus einem Drittland muss grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Rechteinhaber können beim zuständigen Hauptzollamt die Beschlagnahme von widerrechtlich gekennzeichneten Waren beantragen. Besteht bei einem Import von Waren der Verdacht der Verletzung von Markenrechten wegen Einfuhr von Nachahmungen (so genannten Plagiaten), kommt es zu einer Grenzbeschlagnahme durch das Zollamt.
Wenn ein Paket vom deutschen Zoll einbehalten wird und sich daraufhin der Zoll oder eine Rechtsanwaltskanzlei an Sie wenden, melden Sie sich bitte vor einer Äußerung über die Umstände des Falles und bevor Sie etwas unterschreiben.
Schau einfach mal hier nach: http://www.markenrecht.justlaw.de/abmahnung/brief-zoll-aussetzung.htm
Mein verdacht: Gefälschte Ware, die nicht eingeführt werden darf!