Frage zu Pyrotechnik außerhalb des Stadions?

3 Antworten

Anzeige und Stadionverbot für mehrere Jahre. Eine Gefährdung von Personen wird grundsätzlich als gegeben angesehen.

Das kommt darauf an welcher Kategorie es zugeordnet wird. Ich habe mal bei pyroweb geschaut, da gibt es z.B. Bengalos und Rauchtöpfe der Kategorie T1. Hierzu steht im Gesetz:

§ 23 Absatz 3 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz

"Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen" ..." der Kategorien T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen".."vorher schriftlich anzuzeigen."

Heißt also, ohne Genehmigung der zuständigen Behörde darf kein Bengalo/ Rauchtopf gezündet werden.

Ich weiß zwar nicht, ob du das selber vorhast, oder aus Interesse fragst. Aber: Lass es einfach ;-)

daniel12302 
Fragesteller
 26.08.2013, 17:36

Vor habe ich es nicht. Mich interessiert das einfach nur.. Sieht man ja oft genug beim Fußball..

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