Frage zu Berichtsheft (Ausbildung)
Dort steht einmal "Für die Richtigkeit" ... Unterschrift Auszubildender und Ausbilder...
Dann steht da noch "Besondere Bemerkungen". Was könnte dort hin zum Beispiel, was ich persönlich direkt besondres amTag erlebt hab oder mehr auf die täglichen Berichte gezogen und auf das Heft. danke für Antworten.
5 Antworten
Darin wird manchmal Krankheit, Arbeitsausfallzeiten oder auch Urlaub vermerkt. Ansonsten wird dem keine besondere Bedeutung zu gemessen. Es gibt auch Ausbilder, die dort Abmahnungen, Rüffel, oder auch besonderen Fleiß/Angagement vermerken.
Alle besonderen Erlebnisse und Erfahrungen die außerhalb des normalen Stoffes erfahren hast, z. B. Schulausflug, Besuche anderer Firmen und Einrichtungen, Reisen, Besuche die fachlich relevant sind - was auch immer Du in Hinblick auf Berufserfahrungen erlebst.
Oh je, bin sei 20 Jahren Ausbilder und Prüfer, ist mir noch nie aufgefallen. Man lernt ja nie aus. :-)
Dort kannst du z.B. notieren,dass du in speziellen Digen nicht ausreichend geschult worden bist,das könnte dir helfen wenn ausgerechnet diese Prüfungsgegenstand sind und dein Prüfungsergebnis unzureichend ist(Wenn du das Ergebnis anfechten willst ist das ein Beweismittel)
Es soll Fälle geben,in denen der Auszubildende das Abschlussprüfungsergebnis juristisch angefochten hat mit der Behauptung für diesen Teil der Prüfung nicht ausreichend ausgebildet(geschult)worden zu sein;in diesen Fällen war es von entscheidender Relevanz in wiefern die Ausbildungsdefizite im Berichtsheft dokumentiert worden sind.(Diese Information war Gegenstand des Grundlehrgangs der IGBE im Jahre 1981,ist lange her,deshalb hab ich keine konkreteren Infos)
Dann müßte der Lehrplan als solches nicht eingehalten worden sein. Versäumnisse der Unterweisungen oder in der Dauer der Unterweisungen. Genau aus diesem Grund werden die Tagesberichte als Beweis geführt.
Wie willst du nachweisen,ob das Versäumnis in der Berichtsheftführung oder in den Bildungsmaßnahmen liegt?Der ausbildende Betrieb behauptet im Streitfall schlichtweg dass der Azubi sein Berichtsheft nachlässig geführt hat;eindeutig belegen lassen sich Ausbildungsplanabweichungen nur wenn sie dokumentiert worden sind.Das diese Verfahrensweise in der Praxis unüblich ist ist mir auch klar,gerade in kleineren Betrieben würde diese Vorgehensweise für lange Gesichter sorgen,das bedeutet halt eben dann dass der Azubi im Ernstfall klar das kürzere Ende für sich hat
Das ist ganz einfach zu erklären. Für jeden Lehrbereich gibt es eine zeitliche Gliederung. Diese ist nicht unbedingt einzuhalten, aber sie wird als empfehlenswert so vorgegeben. Was im Ausbildungsplan zu erlernen ist, das ist konkret festgelegt. Optimiert wird dann so verfahren dass der Lehrbetrieb die Ausbildung mit dem Schulstoff abstimmt. Denn der ist ebenso exakt festgelegt. In den Tagesberichten wird vom Azubi festgehalten was seine Tätigkeit im Betrieb war, oder was in der Schule gelernt wurde. Am Ende der Woche (manchmal auch des Monats) wird das Berichtsheft vom Lehrherr durchgesehen und unterzeichnet. Ebenso vom Auszubildenden. Das Berichtsheft ist somit zum Dokument geworden. Das Vorlegen zur Prüfung ist Pflicht. Alleine schon das unterstreicht den Stellenwert des Berichtsheftes. Wenn es während der Ausbildung zu Unstimmigkeiten, Unregelmäßigkeiten kommen sollte, dann hat sich der Azubi an den Azubisprecher zu halten. (Falls vorhanden) Oder an den Betriebsrat, Ausbilder, Unternehmens/Geschäftsleitung, Handwerkskammer, Gewerkschaft....etc. Die Spalte "Besondere Bemerkungen" ist definitiv nicht dafür gedacht.
Dein Ausbilder muss die Berichtshefte unterschreiben. Und bei "Besondere Bermerkungen" muss nichts hin.
zum Beispiel bei besonderen Aufgaben, wie du sie bewältigt hast, wie du dich verhalten hast zb in Stresssituationen sowas eben
Das ist falsch. Die von dir angeführten Beispiele kommenm in den entsprechenden Tagesbericht.