Frage an Anwälte: Couch-Kaufvertrag unterschrieben aber falsche Maße gemessen. Ist Widerruf möglich?
Wir haben im Möbelgeschäft leider einen Kaufvertrag unterschrieben, Geld sollte bei Lieferung bezahlt werden (was noch aussteht, Lieferung ab 18.11.), haben aber festgestellt, daß es die falschen Maße waren, die die Couch hat und wollten mit 14tägigem Widerrufsrecht den Kauf rückgängig machen. Meine Frage ist jetzt, kann man das? Mit welcher Begründung am besten? Weil eine Bekannte aus einem Geschäft uns sagte, sie weiß nicht, ob das so einfach geht. Welche rechtlichen Bestimmungen gibt es da? Dachte immer, bei gewerblichen Händlern hat man 14 Tage Rückgaberecht?
7 Antworten
Nein, nur im Fernabsatz hat man ein 14-tägiges Widerrufsrecht (ohne Angabe von Gründen). Ihr könnt hier auf die Kulanz des Möbelhändlers hoffen, mehr ist nicht möglich. Also solltet ihr mal ganz nett nachfragen, ob das möglich ist.
Du könntest den KV anfechten wegen Irrtums. Es könnte auch eine Klausel für den Rücktritt in der AGB herrschen.
Danke. Wie geht das mit Anfechtung wegen Irrtums? Welche Formulierung sollte man da nicht verwenden oder soll man damit lieber zum Anwalt gehen? Was es aber vermutlich in die Länge zieht. Und kostet auch.
Die Anfechtung ist ein Rechtsverfahren das meist vor Gericht entschieden wird. Das zusätzliche Kostenrisiko dürfte bei einem Streitwert von 1.000 Euro leicht bei erstinstanzlichen 2.000 Euro liegen, ab zweiter Instanz geht man mit riesen Schritten fünfstelligen Kostenrisiken entgegen.
Dachte immer, bei gewerblichen Händlern hat man 14 Tage Rückgaberecht?
Nur im Internet.
Du kannst den Möbelhändler die Sache erklären, im Idealfall storniert er auf Kullanz, kann aber sein das er angefallene Kosten dennoch berechnet.
Das Deutsche immer so genau sein müssen, danke für die Korrektur.
Vielleicht noch ne Kleinigkeit, wenn du schon was erwähnst, verlink es doch auch, dann muss man nicht mehr selbst recherchieren, es heißt ja Frage beantworten und nicht den Nutzer auf die Suche bei Google schicken ;)
DU hast falsch gemessen; hast einen Kaufvertrag direkt im Geschäft abgeschlossen. Du hast kein Widerrufsrecht. DAS hättest Online gehabt, selbst da sind Maßanfertigungen ausgeschlossen.
sieht schlecht aus; wenn der Verkäufer nicht darauf verzichtet, nennt sich Kulanz, hast die Couch an der Backe.
"DU hast falsch gemessen; hast einen Kaufvertrag direkt im Geschäft abgeschlossen..."
Hab nix anderes behauptet.
Dass Verkäufer da mit Provision arbeiten, wusste ich nicht aber jetzt ist auch klar, warum die sich dann so wehement in die Hosen machen.
Frage an Anwälte
Dann gehe zu einem und bezahle dafür. Ernstahft - was soll das?
Wir haben im Möbelgeschäft leider einen Kaufvertrag unterschrieben,
Kein Fernabsatz also.
Geld sollte bei Lieferung bezahlt werden (was noch aussteht, Lieferung ab 18.11.), haben aber festgestellt, daß es die falschen Maße waren
Pech. Vertrag ist Vertrag - ihr habt die Ware begutachtet und dort gekauft.
wollten mit 14tägigem Widerrufsrecht den Kauf rückgängig machen.
Das ist nicht möglich, es sei denn, der Händler storniert den KV auf Kulanz.
Meine Frage ist jetzt, kann man das?
Nein. Bei einem Kauf im stationären Handel gibt es *kein* Widerrufsrecht, denn hier hat der Kunde ja gerade die Option, die Ware direkt vor Kauf zu prüfen.
Dachte immer, bei gewerblichen Händlern hat man 14 Tage Rückgaberecht?
Woher kommt nur dieser Irrglaube? Du kannst doch beim Bäcker auch nicht dein Brot binnen 14 Tagen zurückgeben.
Redet mit dem Verkäufer, ob der KV storniert bzw. die bestellte Couch gegen eine passende Couch getauscht werden kann.
---"Dann gehe zu einem und bezahle dafür. Ernstahft - was soll das?"
Sorry, daß man hier Fragen stellen darf, auch solche, wenn dir das nicht passt, lies woanders. Tut mir ja leid, daß du jetzt nix verdienst. Ne. Eigentlich nicht.
---"Pech. Vertrag ist Vertrag - ihr habt die Ware begutachtet und dort gekauft."
Schön, daß bei dir immer alles perfekt und reibungslos klappt. Oder vielleicht ja doch nicht und du bist deshalb so "freundlich".
"Du kannst doch beim Bäcker auch nicht dein Brot binnen 14 Tagen zurückgeben."
---Der Unterschied zu einer Couch ist, beim Bäcker gehts u.a. um Lebensmittelhygiene, man hat das Brot schon angefasst bzw. mitgenommen und sicher wird ein Brot auch nicht so lange halten wie eine Couch, wenn dus schon so genau nimmst, also vielleicht gibts ja da andere Richtlinien, woher soll ein Laie das Wissen. Klugsch.. kann ich auch, muss ich aber nicht.
Mach mal halblang....
Wenn Du eine Frage an einen Anwalt hast, dann must Du zu einem gehen.... Ein Anwalt darf in einem Laienforum überhaupt keine Rechtsauskunft geben und wird es auch nicht tun weil er dann
- In der Haftung steht
- Nicht auf Zuruf beraten kann und darf
- Ihm bei Zuwiderhandlung Strafen bis hin zum Berufsverbot erwarten
Hier findest Du den ein oder anderen Rechtsgelehrten der dir kostenlos und unverbindlich den ein und anderen Tip gibt. Ob nun ein Jurist, Betriebswirt oder Steuerberater, kommt aufs gleiche heraus, denn alle Drei kennen das Schuldrecht des BGB an der Stelle in und auswendig.
"Mach mal halblang....Wenn Du eine Frage an einen Anwalt hast, dann must Du zu einem gehen..."
Mach DU mal halblang. Ich frage hier, was ich will und die Leser können selbst entscheiden, ob und was sie antworten und was ich damit mache, geht dich ebenso wenig an. Und wo ich hin gehen MUSS oder nicht, entscheidest nicht du, auch wenn Leuten wie dir das offensichtlich Befriedigung gibt, das vorschrieben zu wollen.
"..Hier findest Du den ein oder anderen Rechtsgelehrten der dir kostenlos und unverbindlich den ein und anderen Tip gibt. Ob nun ein Jurist, Betriebswirt oder Steuerberater, kommt aufs gleiche heraus, denn alle Drei kennen das Schuldrecht des BGB an der Stelle in und auswendig."
Ach? Doch?...
Tja Pech, sowas haben Frageportale nun mal ansich. Wenn du damit nicht umgehen kannst: fernbleiben.
Für was willst du denn Dankbarkeit, wenn du mich angreifst. Selbst Schuld. Wie du mir, so ich dir.
Zitire bitte Den Text in dem ich Dich angegriffen habe?
Du hast FordPerfect und mich angegriffen und nicht andersherum. Wir haben sachlich geschrieben, dass Du in einem Laienforum keine anwaltliche Antwort erhalten wirst. Egal wieviele Anwälte hier schreiben, sie können, dürfen und werden Dir hier nur Tips geben aber keinesfalls eine rechtsverbindliche Antwort geben.
Sich anschließend so aufzuspielen ist einfach nur undakbar.
Schau doch einfach, wo ich dir geantwortet habe, da sieht man es. Ist mir aber jetzt auch egal, ich hatte vorher 2x deine Antwort geliked und dann hast du sehr unhöflich geantwortet, das fand ich auch nicht nett. Aber hey... alles gut, ich meins nicht böse. Wollte dir nur in deiner Sprache antworten. Weil ich es ebenso nicht nett fand.
Auf die Schnelle das gefunden: "Mach mal halblang....Wenn Du eine Frage an einen Anwalt hast, dann must Du zu einem gehen..." das ist nicht sachlich und nett schon garnicht. Aber da war glaub noch anderes. Egal, Schwamm drüber.
Ohje. Und wer ist in diesem Fall der Händler, das Geschäft oder der Möbelhersteller oder wer? Und falls diese Filiale (Filialleiter "nein" sagt, an wen kann ich mich dann wenden (nächster Vorgesetzter oder wen?)