Filiale geschlossen - Was passiert mit Gutscheinen?

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Deine Anspruecheaus dem Gutschein kannst du noch bis zum 31.12.2016 geltend machen. Anspruchsgegner ist der ehemalige Inhaber. Inhaber muss aber nicht zwangslaeufig das Unternehmen sein, dessen Namen die Kette traegt. Es kann sich bei den einzelnen Filialen auch um rechtlich selbstaendige Untrnehmen handeln. Besonders bei Franchise Betrieben sind das oft oertliche Einzelunternehmer oder Betreibergesellschaften. Dann kannst du deine Ansprueche nur bei dem Unternehmen geltend machen, das die betreffende Filiale betrieben hat.

Zuerst musst du jetzt ausfindig machen, wer denn ueberhaupt Inhaber war. Wenn du Glueck hast, handelt es sich tatsaechlich um einen "echten" Filialbetrieb. Dann wird dir die Betreibergesellschaft angesichts der raeumlichen Entfernung zum naechsten Shop sicher das Geld erstatten oder - sofern sie auch einen Online Shop betreibt - dir die Einloesung im Online Shop anbieten. Wenn es sich hingegen um einen Einzelunternehmer handelt, haftet der sowieso mit seinem Privatvermoegen. Ist es eine selbstaendige Betreiberfirma, die an anderen Orten weiterhin aktiv ist, haftet diese.

Schlecht sieht es nur aus, wenn sich der (ehemalige) Inhaber bereits in Insolvenz befindet. Dann wird wohl nichts mehr zu holen sein. Aber all dies musst du jetzt erst einmal herausfinden.

Ich glaube, da hast Du Pech. Oder ruf doch mal in den anderen Filialen an und frag nach.

Leider nicht, du kannst nur auf die Kullanz der Kette hoffen. Die Gutscheine sind wertlos.

Kevin

DerCAM  05.01.2014, 01:02

Das hat nichts mit Kulanz zu tun sondern mit Verbindlichkeiten, die im Zusammenhang mit dem Geschaeftsbetrieb eingegangen wurden. Die loesen sich aber nicht in Luft auf, nur weil man die Tuer schliesst.

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