FHR Zuerkennung praktischen Teils?
Bei meiner Frage ist Google irgendwie an seine Grenzen gestoßen.
Und zwar möchte ich mich an einer FH immatrikulieren und habe dazu mein Zeugnis der FHR, zusammen mit der Bescheinigung: (Anerkennung des praktischen Teils), durch die Bezirksregierung eingereicht.
Nun kam prompt die Antwort der FH und fragt nach dem verbindenden Dokument.
Das soll wohl das schulische Zeugnis mit der Bescheinigung verbinden.
Hab nichts dergleichen bekommen und laut Google scheint sowas auch nicht zu existieren.
Steh ich da auf dem Schlauch?
Die Bezirksregierung macht das ja nicht erst seit gestern.
Wäre nett wenn jemand eine Ahnung von diesem Papierkram hat.
Vielen Dank im voraus.
LG
1 Antwort
Kommt drauf an in welchem Bundesland du den schulischen Teil abgeschlossen hast und wo du studieren möchtest. Bsp. in NRW ist die komplette FHR erbracht, wenn du den praktischen Teil nachweisen kannst und auch an einer Fachhochschule in NRW studieren möchtest.
Erst wenn du in einem anderen Bundesland studieren möchtest (außerhalb NRW) muss du einen Antrag auf Zuerkennung deiner FHR der dazugehörigen Bezirksregierung stellen.
Aus welchem Bundesland kommst du denn?
Ich komme aus NrW ich habe die Zuerkennung schon bekommen.
Ich möchte in Hamburg studieren.