Feuerwehr Probezeit?

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Im SächsBRKG gibt es keine Regelung welche eine Probezeit vorsieht.

Allerdings wird in aller Regel die Zeit wo man noch den Dienstgrad Anwärter hat als Probezeit gewertet.

Das mir vorliegende SachsBRKG ist noch die Fassung vom 25. Juni 2019. Meines Wissens ist eine neue stark geänderte Fassung im Kommen. Kann also sein das es im neuen Gesetz anderes geregelt ist.


Lydia321 
Fragesteller
 01.05.2023, 17:30

Danke🥰

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Wenn du von der Freiwilligen Feuerwehr sprichst, gibt es keine Probezeit. Man macht einfach mit, wenn man nicht für den Feuerwehrdienst geeignet ist, wird man aussortiert, da ist es egal, wie lange man dabei ist, ist ja keine Arbeitstelle.
Ich wüsste auch nicht, das es fürs Ehrenamt in irgendeinem Bundesland eine "Probezeit" gibt. Vielleicht hast du da eine hauptamtliche Stelle gesehen, die dann wiederum natürlich eine Probezeit hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Zugführer in einer größeren bayerischen Feuerwehr

Lydia321 
Fragesteller
 01.05.2023, 16:32

Geltende Gesetze und Verordnungen (SGV. NRW.) mit Stand vom 28.4.2023. (1) Die Aufnahme in die Freiwillige Feuerwehr erfolgt für die ersten sechs Monate als Mitgliedschaft auf Probe.

Von Google zittert. Das ist NRW

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26Sammy112  01.05.2023, 22:55
Wenn du von der Freiwilligen Feuerwehr sprichst, gibt es keine Probezeit. Man macht einfach mit

Doch... in den meisten deutschen Bundesländern gibt es eine Probezeit.

Hier beispielhaft mal der §9a Abs. 3 BrSchG Schleswig-Holstein:

(3) Der Wehrvorstand entscheidet über die vorläufige Aufnahme als aktives Mitglied in ein einjähriges Probedienstverhältnis als Anwärterin oder Anwärter. Während der Probezeit hat die Anwärterin oder der Anwärter alle Rechte und Pflichten eines aktiven Mitgliedes mit Ausnahme des passiven Wahlrechts zum Wehrvorstand. Nach Ablauf der Probedienstzeit beschließt die Mitgliederversammlung über die endgültige Aufnahme. Sollten während des Probejahres Tatsachen bekannt werden, die eine vorläufige Aufnahme ausgeschlossen hätten, kann der Wehrvorstand den sofortigen Ausschluss beschließen.

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Bei der FFw gibt es keine einfach vorbeisehen, mitmachen, wir brauchen jeden Mann.

Dazu macht es Spaß, lernst gute Kameradschaft kennen, langweilig wird es nie, es gibt immer was zu tun.


OnePerson19  01.05.2023, 17:29
Bei der FFw gibt es keine

In NRW gibt es tatsächlich eine

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26Sammy112  01.05.2023, 22:54
Bei der FFw gibt es keine einfach vorbeisehen, mitmachen, wir brauchen jeden Mann.

Doch... in den meisten deutschen Bundesländern gibt es eine Probezeit.

Hier beispielhaft mal der §9a Abs. 3 BrSchG Schleswig-Holstei:

(3) Der Wehrvorstand entscheidet über die vorläufige Aufnahme als aktives Mitglied in ein einjähriges Probedienstverhältnis als Anwärterin oder Anwärter. Während der Probezeit hat die Anwärterin oder der Anwärter alle Rechte und Pflichten eines aktiven Mitgliedes mit Ausnahme des passiven Wahlrechts zum Wehrvorstand. Nach Ablauf der Probedienstzeit beschließt die Mitgliederversammlung über die endgültige Aufnahme. Sollten während des Probejahres Tatsachen bekannt werden, die eine vorläufige Aufnahme ausgeschlossen hätten, kann der Wehrvorstand den sofortigen Ausschluss beschließen.

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Anflanzer  02.05.2023, 07:27
@26Sammy112

Bei uns heißt der Chef Kommandant und klar entscheidet er ob einer taugt oder nicht. Letzendlich sind wir um jedes neue, aktives Mitglied dankbar.

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26Sammy112  02.05.2023, 18:20
@Anflanzer
Bei uns heißt der Chef Kommandant und klar entscheidet er ob einer taugt oder nicht.

Bei uns heißt der Chef Wehführer. Über die Aufnahme als Probemitglied entscheidet der allerdings nicht allein, sondern der Wehrvorstand, dem neben Wehführer und Stellvertreter auch Zugführer, Guppenführer, Jugendfeuerwehrwart usw. angehören.

Und ob jemand "taugt oder nicht", das zeigt sich häufig leider erst im laufenden Dienst- und Ausbildungsbetrieb.

Letzendlich sind wir um jedes neue, aktives Mitglied dankbar.

Natürlich. Kaum eine FF kann sich vor neuen Freiwilligen retten.
Dennoch muss man manchmal "aussieben". Das kann ich nach 25 Jahren Einsatzdienst feststellen.

Die Vorstellung des Anwärters und die Entscheidung über die vorläufige Aufnahme kann ja immer nur eine Momentaufnahme sein. Und gerade deshalb ist das Probejahr, Anwärterjahr oder wie auch immer man es nenne möchte, sinnvoll.

Und das gilt für beide Seiten. Denn ich habe auch oft erlebt, dass Anwärter mit ganz anderen Vorstellungen an die Sache heran gegangen sind und dann nach einigen Monaten festgestellt haben, dass die FF doch nichts für sie ist.

Oder anders herum: Nicht immer ist ein Anwärter auch wirklich geeignet. Wenn der in den ersten Wochen schon ständig den Dienst verpasst, trotz Zusage nicht zum Lehrgang erscheint, dann muss man zumindest mal darüber diskutieren, ob eine dauerhafte Verpflichtung sinnvoll ist. Und wenn der Anwärter menschlich nicht zum restlichen Haufen passt, dann kann das auch gewaltige Probleme nach sich ziehen. Denn eine funktionierende Kameradschaft ist für eine schlagkräftige Wehr unerlässlich und "Querulanten" können die Wehr im schlimmsten Fall an den Rand der Einsatzunfähigkeit treiben. Genau aus diesem Grunde liegt die finale Entscheidung über die endgültige Aufnahme auch nicht der Wehrführer oder die Wehrführung, sondern alle Kameraden/innen per Mehrheitsbeschluss.

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Bist du sicher, dass es überhaupt eine gibt? Bei uns ist das nicht der Fall. Sobald man eintritt, ist man dabei.

Woher ich das weiß:Hobby – Feuerwehr seit 1992. Derzeit Wehrführer einer FF in RLP.

Lydia321 
Fragesteller
 01.05.2023, 15:19

Sachsen weiß ich nicht aber in manchen Bundesländern gibt es eine.

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26Sammy112  01.05.2023, 22:54

Ja, soweit ich weiß, sehen sogar die meisten Bundesländer eine Mitgliedschaft auf Probe vor - häufig gleichbedeutend mit dem Anwärterjahr.

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