Fehltage vom 1. Halbjahr im Jahreszeugnis rechtens?
Guten Tag, ich besuche die 11. Klasse der gymnasialen Oberstufe. Ich habe am 31.01.2018 in der Schule entschuldigt gefehlt, die Halbjahreszeugnisse gab es am 3.2.2018. Nun will mein Lehrer die zwei Fehlstunden vom 31.01.2018 in mein jetziges Zeugnis eintragen und auch nachdem ich ihn darauf freundlich angesprochen habe, hält er an seinem Beschluss fest. Er würde Diskussionen darüber abgrundtief verachten und er habe uns vor Ende des Halbjahres schon gesagt, dass ab jetzt wieder für's nächste Halbjahr gewertet wird. Soweit so gut, aber ich dachte das würde sich auf Noten beziehen. Ich weiß, es handelt sich hier 'nur' um zwei entschuldigte Fehlstunden, aber ich habe ansonsten überhaupt keine Fehlstunden und lasse mir bestimmt nicht freiwillig Fehlstunden eintragen, die dort nichts zu suchen haben. Zudem wird dieses Zeugnis mein bewerbungszeugnis sein und somit möchte ich auch nicht, dass da zwei entschuldigte Fehlstunden vermerkt sind. Kann mir da einer mal die rechtliche Grundlage erklären bzw. sagen, wo ich die Regeln dafür finden kann? Auf der Internetseite von Hessen war ich schon, dort wird aber mein Fall nicht angesprochen. Ich denke, dass ich im Recht bin, habe aber keine Chance dieses einzufordern. Sollte ich im Unrecht sein, könnt ihr mir das gerne auch sagen. Meine Definition eines Halbjahreszeugnisses ist, dass es meine Leistungen innerhalb des jeweiligen Halbjahres amtlich dokumentiert nicht aber Dinge, die nicht in diesem Halbjahr liegen.
Vielen Dank für eure Antworten, mir ist das wirklich wichtig und ich hoffe, dass hier keine Kommentare drunter kommen, die mir erklären wollen, dass das ja nicht so schlimm sei.
Vielen Dank :-)
4 Antworten
Die Zeugnisse waren am 31.1. sicher schon geschrieben .
Von daher ist es normal, dass solche Sachen dann auf das nächste Zeugnis übertragen werden. So ist es eigentlich schon immer gewesen
Die rechtliche Grundlage erklärt Dir zunächst mal Dein Landesschulgesetz. Findest Du im Volltext online.
Noch mal ein Gespräch unter Zeugen suchen wäre mein Vorschlag, dann mit den Zeugen ins Direktoriat. Ist auch dortiges Gespräch erfolglos mit den Gesprächsprotokollen Beschwerde bei der Oberen Dienstbehörde per Einwurfeinschreiben nach Erhalt schicken.
Allerdings würde ich sie tatsächlich dann dort stehen lassen, wenn das Datum der Fehlzeiten mit aufgeführt wäre. Das würde nämlich für sich sprechen.
Davon abgesehen:
Sooo wichtig sind Schulzeugnisse schon lange nicht mehr. Schließlich haben nicht ohne guten Grund immer mehr Betriebe eine eigene Eignungsprüfung für Auszubildende.
Das Datum des Fehltages steht leider nicht mit drinnen, ansonsten könnte ich mich damit abfinden... Ich weiß, dass es nicht mehr so von bedeutung ist, aber ich finde es trotzdem unfair. Zudem ist dieser Lehrer wirklich eine ekelhafte Person und die hält man nicht freiwillig jeden Tag aus, ich bin aber trotzdem immer freundlich, störe nicht und hab 8 Punkte im Zeugnis. Ich war aber jeden Tag da, also möchte ich natürlich auch keine entschuldigten Fehlstunden haben...
warum soll das nicht rechtens sein..? du bekommt jetzt das Jahreszeugnis.. und innerhalb diesen Jahres hattest du die Fehlstunden...alles ganz normal
Warum entschuldigst du die Fehlstunden nicht einfach?
Hab doch rein geschrieben, die sind längst entschuldigt, das waren sie vor einem Halben Jahr schon...
normal heißt ja nicht unbedinkt auch erlaubt... Daher wären irgendwelche Regelungen dazu hilfreich, aber die raus zu suchen ist wirklich nicht leicht...