Fahrzeug geblitzt und ich bin nicht gefahren?


29.10.2022, 23:47

Was soll ich hier beantworten?

  • Sind Sie der verantwortliche Fahrzeugführer?
  • wird der Verstoß zugegeben?

6 Antworten

Bei "Angaben zur Person des Fahrzeugführers" schreibst du die Daten deines Mitarbeiters rein.

Sind Sie der verantwortliche Fahrzeugführer?

Die Antwort lautet hier: Nein.

wird der Verstoß zugegeben?

Hier einfach gar nichts schreiben.

wenn die Straße 30km war und der Fahrer 52km gefahren ist. Wird ein Punkt abgezogen und wie viel wird es teuer sein?

Wo ist er denn geblitzt worden? Innerhalb oder außerhalb des Ortes (z. B. Landstraße)?

Bei einer Überschreitung um 16 - 20 km/h (nach Toleranzabzug) außerorts:

  • 60 € Bußgeld (TBNR 141720; 11.3.3 BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • keine Punkte, kein Fahrverbot

Bei einer Überschreitung um 16 - 20 km/h (nach Toleranzabzug) innerorts:

  • 70 € Bußgeld (TBNR 141711; 11.3.3 BKat)
  • 28,50 € Verwaltungsgebühren (§ 107 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Nr. 2 OWiG)
  • keine Punkte, kein Fahrverbot
Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Ich habe eine Frage 

Ich habe auch diesen Brief bekommen als halterin und den Fragebogen zum Zeugen angeben! 460 Bußgeld 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot in Deutschland doch ich lebe in der Schweiz mit Schweizer Führer wie gilt das dann ??

Jetzt ist es so das es mein Ex Verlobter war mit dem ich absolut nicht mehr in Kontakt stehe und auch seinen Namen in jeglicher Form erwähnen möchte 

Ich gebe also die Ordnungswidrigkeit zu und Kreuze an das ich nicht gefahren bin ?

Wie kann ich das zu meinen Lasten klären ich möchte das Bußgeld bezahlen das Fahrtenbuch ist mir auch Recht aber durch meine Gegenwärtige Situation ist eine Kommunikation oder Namensnennung mir viel schlimmer Als das Bußgeld 

Kann jemand helfen ??

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Was wird ihm zur Last gelegt? Die haben ihn vermutlich mit 52 km/h geblitzt. Davon werden in der Regel 3 km/h (da unterhalb 100 km/h) aus Kulanz abgezogen, bleiben 19 km/h zu schnell, die dem Fahrer vorgeworfen werden.

Da hat er aber Schwein gehabt, grad so ohne Punkte in Flensburg (bis 20 km/h Übertretung). Wenn es innerhalb einer Ortschaft war, kostet es 70 Euro. Außerhalb "nur" 60 Euro.

https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/

Wenn du Angaben zu seiner Person machst, und er häufer privat geblitzt wurde wegen Geschwindigkeitsübertretung kann das Landratsamt entscheiden das Bußgeld zu erhöhen. Dann wird ihm Vorsatz und Unbelehrbarkeit vorgeworfen. Das ist aber sein Problem.

Du solltest die Angaben zu seiner Person machen, sonst musst du blechen als Fahrzeughalter. Wenn du vor Gericht gehst und behauptest, du kennst den Fahrer nicht, kann das am Ende darauf hinauslaufen, dass für den Wagen in Zukunft ein Fahrtenbuch geführt werden MUSS. Würde ich aber dennoch empfehlen, wenn es ein Firmenwagen ist. Einfach, damit die Firma nicht auf den Knöllchen sitzen bleibt und nachvollzogen werden kann wer das Fahrzeug wann und wo geführt hat.

Bei uns in der Firma muss ich mich als Firmenwagennutzer vorher bei meiner Personalabteilung registrieren. Die wollen dann auch meine Führerschein sehen und notieren sich meine Führerscheinnummer. Generell müssen wir ein Fahrtenbuch ausfüllen. Tun wir das nicht, muss ich mit einer Abmahnung rechnen. Wenn ich geblitzt worden bin, schauen die ins Fahrtenbuch wer gefahren ist, dann geben die die Daten von mir dem Landratsamt weiter. Dann bekomme ich die Post und muss mich rechtfertigen.

Ich würde also angeben:

  • Sind Sie der verantwortliche Fahrzeugführer?

Nein. Name des Mitarbeiters und falls bekannt die Nummer seines Führerscheins.

  • wird der Verstoß zugegeben?

Nein. Bitte den richtigen Fahrzeugführer kontaktieren.

username2025 
Fragesteller
 30.10.2022, 00:07

Es ist innerhalb geschlossener Ortschaften und genau wie Sie gesagt haben bleibt 19km/h.

Warum soll ich bei verantwortliche Fahrzeugführer nein kreuzen wenn ich für das Auto verantwortlich bin also mir gehört?

bei zweitens warum wird es nicht zugegeben? Ich habe schon den Daten meine Mitarbeiter vorher geschrieben.

vielen lieben Dank im Voraus

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Bomberos911  30.10.2022, 00:10
@username2025
Warum soll ich bei verantwortliche Fahrzeugführer nein kreuzen wenn ich für das Auto verantwortlich bin also mir gehört?

Der Fahrzeugführer ist der Fahrer.

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Kelrycorfg  30.10.2022, 00:10
@username2025

Du bist der FahrzeugHALTER, dein Mitarbeiter ist in dem Moment der FahrzeugFÜHRER. Das ist ein Unterschied. Deswegen hast du auch im ersten Moment die Post erhalten, aber jetzt kannst du den richtigen Fahrzeugführer angeben, der gefahren ist.

Gebe es nicht zu. Du bist ja nicht gefahren. Das Schuldeingeständnis soll dein Mitarbeiter mit dem Landratsamt ausmachen. Vielleicht will er ja Einspruch einlegen, einen Rechtsanwalt einschalten der prüft, ob der Blitzer überhaupt richtig geeicht war und die Geschwindigkeit korrekt gemessen hat. Wenn du vorher mit ihm gesprochen hast, und er es zugibt, kannst du natürlich auch "ja" ankreuzen. Aber wie gesagt, er bekomtm auch noch Post und darf sich selbst äußern. Du als Halter kannst dazu normalerweise keine Angaben machen. Also "nein".

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username2025 
Fragesteller
 30.10.2022, 00:24
@Kelrycorfg

Mein Mitarbeiter hat schon zugegeben. Soll ich trotzdem „nein“ kreuzen? Wer muss unterschreiben?

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Kelrycorfg  30.10.2022, 00:34
@username2025

Erstmal unterschreibst du. Der Brief ging ja an dich als Fahrzeughalter. Du unterzeichnest die Richtigkeit deiner Angaben. Also, dass der Fahrzeugführer jemand anderes war (und wer). Beim Schuldeingeständnis kannst du dann bereits mit "ja" ankreuzen, wenn dir das bekannt ist. Er wird aber vermutlich selbst noch Post erhalten und sich auch nochmals äußern dürfen. Aber da tickt jedes Landratsamt ein bisschen anders. Ggfls. schicken sie dir auch die Rechnung, dann gib sie zum begleichen an ihn weiter.

70 Euro sind ja zum Glück auch nicht die Welt.

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und jetzt muss ich ein Formular ausfüllen

Nein, musst du nicht. Machst du es nicht, bezahlst du den Verstoß und kassierst eventuell Punkte.

Willst du das nicht, füllst du den Bogen aus und gibst an, wer gefahren ist. Da muss nichts zugegeben werden. Das gilt nur, wenn du selbst gefahren bist.

Angaben zur Person des Fahrzeuges

Da würde ich schreiben: mein Fahrzeug ist eine ziemlich komplizierte und manchmal launische Person.