Fahrwerk zurück rüsten - TÜV Abnahme?

2 Antworten

Ja, beim Fahrwerk kann es nur einen Rüstzustand geben, da der Umbau auch immer mit einer Achsvermessug einhergeht, alsi ein "wahlweise", so wie bei Sommer und Winterrädern oder Sonderrädern und Serienrädern gibt es dabei nicht.

Du musst also das Serienfahrwerk wieder abnehmen lassen und das alte aus dem Fahrzuegeschein / Zulassungsbescheinigung austragen lassen

Nein. Serienfahrwerk muss nicht eingetragen werden.