Fahrtkostenrückerstattung bei FsJ
Ich mache ab September ein freiwilliges soziales Jahr und muss dafür jede Woche fünf mal nach Deggendorf (35 km vom Heimatdorf entfernt) Wenn ich also mein freiwilliges soziales Jahr mache kann ich die Fahrtkosten dann zurück fordern? (Preis liegt bei 140€ im Monat)
2 Antworten
Zurückfordern kannst du leider meines Wissens nach gar nichts. Allerdings bekommst du ja für dein FSJ eine monatliches Taschengeld, was dann auch für die Fahrtkosten genutzt werden kann/muss. Du kannst aber mit deiner FSJ- Bescheinigung und deinem Ausweis, Schüler/Studenten oder Azubitickets bekommen. Die sind manchmal ein kleines bisschen billiger.
Allerdings kannst du deine "verbauchten" Fahrkarten deinen Eltern geben und die könnten die eventuell von der Steuer Absetzen. Bin mir aber dabei nicht ganz sicher.
Bei wem willst du das zurückfordern? Beim Arbeitsamt oder wo? Oder bei deinem Arbeitgeber? Gibt er dir evtl. nen kleinen Fahrtkostenzuschuss?
ich hab halt mal gehört das das beim landratsamt oder so geht. war mir aber nicht sicher