Fahrradmechaniker verweigert Herausgabe von Rechnungsbeleg! - Was tun?
Hallo! Grundsätzlich bin ich natürlich sehr froh, dass es in unserer Großstadt überhaupt noch Fahrrad- Shops gibt, in denen die Fahrradmechaniker so freundlich sind, und sich der Reparaturen auch meiner Fahrräder (zumindest meistens) annehmen! - Denn selbst in unserer Großstadt (!) gibt es so etwas kaum noch!
Da war ich froh, dass kürzlich da ein Meister einen sehr kleinen Laden in 3 km Entfernung von mir eröffnet hat, der auch Fahrräder repariert! - Ein altes Fahrrad - von mir kürzlich gebraucht erworben - hatte vor kurzem einen Tretlagerschaden. - Von einem auf den anderen Tag war das Bike von ihm repariert! - Ich war froh. - Auch wenn die Kosten für die Reparatur immerhin die "Kleinigkeit" von 50,- Euro betrugen ...
Nun ist es aber so, dass der VORBESITZER des Bikes den Tretlagerschaden noch bezahlen wollte: er verlangt daher (verstädnlicherweise) von mir eine RECHNUNG!
- Doch der MECHANIKER weigert sich beharrlich! - Er sagt, er gibt nie eine RECHNUNG, sondern immer nur einen (Sehr simplen!) Kassenbeleg (auf dem aber absolut KEINE Positionen, noch nicht mal der Name des Ladens oder eine Telefonnummer zu sehen sind!) . - Dieser reicht aber nicht als "BELEG! - Denn einen solchen will der Vorbesitzer/ "Kostenträger" natürlich sehen! (er wohnt in anderer Stadt).
Doch meine ich, dass der MECHANIKER sogar dazu VERPFLICHTET ist, auf Wunsch mir einen vernünftigen Kassen- BELEG auszuhändigen, aus dem die Leistung ersichtlich ist !?
Aber er weigert sich ...
So habe ich mit diesem simplen "Kassenbon" vorlieb nehmen müssen; die 50,- Euro musste ich natürlich trotzdem bezahlen.
Jetzt will der Vorbesitzer des Bikes natürlich nicht bezahlen, weil er keinen stichhaltigen "Beweis" hat (mit diesem simplen "Kasenbon" hätte ich theoretisch in jedem x- beliebigen Shop etwas kaufen können!)...
Jetzt fühle ich mich sehr verar .....
Bisher habe ich überall immer eine RECHNUNG auf Wunsch bekommen! - Schon alleine wegen der GARANTIEANSPRÜCHE!
Doch der Mann weigert sich! (WARUM er das (nicht) tut, weiß ich nicht! (die Reparatur selbst scheint nämlich in Ordnung zu sein!).
Was kann ich jetzt TUN?! - Soll ich mich bei der Handwerkskammer beschweren?! Soll ich mit einem Rechtsanwalt drohen?! (es sind immerhin 50,- €!).
Was soll/ Kann ich jetzt TUN?!
Und daher meine ich
3 Antworten
Frag mal beim Zollamt nach - ich glaube, es gibt sowas wie eine Rechnugnspflicht, auch für Handwerker.
Hab da mal kurz gegoogelt:
https://debitoor.de/gruenderlounge/rechnungsstellung/was-muss-auf-einer-rechnung-stehen
Mit diesem hintergrundwissen würde ich den Mechaniker nochmal auf eine Rechnung ansprechen, ggfs mit dem Hinweis, dass Du da ein Problem bei der Steuernummer siehst.... ;-)
Hör mal auf, herumzuschreien.
Der Antwortende hat dir erklärt, wie du den Mechaniker überzeugen kannst, dass er verpflichtet ist dir eine Rechnung auszustellen.
Hallo! - Der "Focus"- Artikel war wirklich sehr lehrreich. - Danke!
Dass Eine RECHUNG von Handwerkern ausgestellt werden muss, ist ja auch ganz LOGISCH: schon alleine wegen der Gewährleistungsansprüche/ Garantie: OHNE Rechnung könnte man ja im Falle einer mangelhaften "Reparatur" diese Gewährleistungsansprüche nicht gegen den ausführenden Handwerker mehr geltend machen! (schon alleine deswegen ist es eine Frechheit, dass der Typ mir keine Rechnung gibt!).
Aber ich denke, ich werde mich wegen dieses Typen mal direkt an die HANDWERKSKAMMER wenden: mal sehen, was die (ihm) dazu dann (ggfs.) sagen werden ...
Eigentlich gibt es überall im Radbereich Rechnungen, da es unter Handwerk fällt.
tretlagerschaden für 50 euro repariert? finde ich schon echt günstig. allerdings wird er es am finanzamt vorbeischleusen wollen, dehalb keine rechnung
ich finde es NICHT günstig! - Bezahlen Sie etwa mehr?! (immerhin kann man für das Geld mit etwas Glück sogar manchmal ein gutes gebrauchtes Rad bekommen!).
Je nachdem, was für ein Tretlager benötigt wird, kostet allein dieses im Einkauf auch mal über 100€. Dazu kommt, wenn man es machen lässt, der Arbeitslohn.
Und nein, für 50€ bekommt man kein "gutes" gebrauchtes Rad. Man kann durchaus einen Drahtesel bekommen, der noch halbwegs funktionstüchtig ist und mit dem man leidlich von A nach B kommt. Aber sicher nichts, was jemand als "gut" bezeichnen würde, der sich mit Fahrrädern auskennt.
hast du so ein ding schon mal zerlegt? wohl kaum !
sonst wüßtest du, was für ein aufwand das ist.
ersatzteile sind auch ihr geld wert, die bekommt man auch nicht für 2, 50 € nachgeworfen.
50 ist mehr wie fair.
Ob die Reparatur gut war, weiß ich allerdings nicht: Gewährleistungsansprüche hätte ich jetzt evtl. aber nicht mehr, da ich ja keine RECHNUNG vorlegen könnte gegen ihn! (mit Rechnung wäre so eine Reparatur also objektiv "viel mehr wert" gewesen!).
mal sehen, ob sich bald mal die Handwerkskammer bei diesem Typen melden wird ...
Ich will damit ja noch nicht mal zum Finanzamt! (siehe Fragestellung!). - Es geht mir alleine um einen NACHWEIS für Den, der mir die Reparatur bezahlen wollte!