Fahrlässige Körperverletzung?

6 Antworten

Die Kosten für einen Rechtsanwalt kannst du dir erstmal sparen, sofern, du keine Rechtschutzversicherung hast.

Dem Radfahrer ist zum Glück nix passiert.

Somit kann es keine Körperverletzung gegeben haben, und er kann auch keine Ansprüche an deine Versicherung gestellt haben.

Was hat denn die Polizei vor Ort zur Schildfrage gesagt?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Maikn71 
Fragesteller
 11.07.2021, 16:08

Die polzei hat mich bekehrt, dass ich keine Aussage machen muss. Der Radfahrer hat nur ein paar Kratzer abbekommen, wollte nächsten Tag nochmal zum Arzt gehen. Der Radfahrer wollte auf eine Anzeige verzichten,weil er sich auch nicht korrekt verhalten hat. Mehr weiss ich nicht. Da ich sowas noch nie mitgemacht habe, wollte ich wissen,welchen Anwalt ich nehmen Muß.

Habe eine Rechtschutzversicherung, die die kosten übernimmt

0
ronnyarmin  11.07.2021, 19:53
@Maikn71
Dem Radfahrer ist zum Glück nix passiert.
Der Radfahrer hat nur ein paar Kratzer abbekommen

Finde den Fehler in der Fragestellung. Damit ist meine Antwort hinfällig, weil die Prämisse nicht mehr stimmt.

0

Ich würde einen für Strafrecht nehmen. Scheint mir vom Sachverhalt her nicht ein sonderlich komplizierter Fall zu sein, aber die (straf-) rechtliche Würdigung wird für Diskussionen sorgen.

habe ich ein Radfahrer übersehen,weil er auf dem Bürgersteig und auf der falschen Straßeseite fuhr,kam es zum Zusammenstoß.

Wenn er dort nicht fahren durfte, ist in der Regel der Radfahrer selbst Schuld. Im Strafrecht gibt es dabei keine Gefährdungshaftung. Zivilrechlich ist es wegen der Gefährdungshaftung schwieriger.

Dem Radfahrer ist zum Glück nix passiert.

Wenn der nicht verletzt wurde, ist es auch keine Körperverletzung.

Nur für welches Recht muss er sich auskennen, Strafrecht oder verkehrsrecht?

Verkehrsrecht, da gehört auch das Verkehrsstrafrecht dazu. Der Großteil der Verfahren im Verkehrsrecht die so ein Anwalt bearbeitet beziehen sich auf Unfälle, Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten.

Woher ich das weiß:Recherche

Strafrecht, hört sich schon fast nach nem Vorsatz des Fahrradfahrers an extra vorgefahren zu sein.

Digibike  11.07.2021, 13:51

Naja. Da wird aber jetzt was herein interpretiert wie es einem paßt, ohne die Fakten zu kennen... Ich kenne z.b. eine Straße, die 2 spurig innerorts ist. Entlang einer Häuserzeile mit etlichen Hofeinfahrten und Seitenstraßen/Sackgassen. Radweg gibt es dort keinen - willst da mal versuchen, mit dem Rad zu fahren...? Begleite dich gern - bleibe aber auf dem Bürgersteig. Allerdings lass ich es da auch "ruhiger" an gehen beim passieren... Also, ich bin ja schon einiges gewohnt, dass man im Internet gleich nach Vorsatz und Mutwillig schreit, weil man sich irgendwas im Hirn kreiirt, aber ob das so der richtige Weg ist? Erinnert mich irgendwie ein wenig an Schnellgerichte: Faktenlage ist uninteressant. Was ist offensichtlich bekannt? Ok, reicht! Schuldig! Höchststrafe, nächster... Oder fällt das schon gar nicht mehr auf...? Meines Wissens hat er festgestellt, dass er auf der falschen Seite Unterwegs war (Einbahnstraße vielleicht, wo Radfahrer sogar dürfen...?) und auf dem Bürgersteig (aus welchem Grund - siehe mein Beispiel...?). Alles was er wissen wollte, wer dafür besser zu nehmen ist - keine Vorveruteilung ohne Faktenlage.

0
kat16erchen  11.07.2021, 13:54
@Digibike

Dem Radfahrer ist zum Glück nix passiert.

Jetzt habe ein Anhörungsbogen von der Polizei bekommen,wo mir fahrlässige Körperverletzung zu Last gelegt wird.

0
Maikn71 
Fragesteller
 11.07.2021, 13:54
@Digibike

Ich wohne auf einem Dorf. Er fuhr auch nicht auf einer Hauptverkehrssteasse,sondern auf eqer Nebenstraße, die nicht so stark befahren ist

0
Digibike  11.07.2021, 14:35
@kat16erchen

Und daraus leitet man Vorsätzliches Verhalten des Radfahrers ab? Das ist sehr billig und einfach gemacht. Das ist normal. Wenn ich z.b. Rückwärts aus einem Hof oder Seitenstraße auf die Hauptstraße fahre, bin ich in einer Prüfung durchgefallen. Es sei den, ich organisier mir einen Einweiser - dann hat der aber den "Bogen" an der Backe... Diesen Bogen soll und muß er, am besten mit einem Anwalt ausfüllen und dann geht es seinen Gang weiter. Gerichte haben Sachverständige und können das exakt aufbrösseln mit der kompletten Sachlage und nicht nur einer kurzen lückenhaften Schilderung. So bleibt es bei der simplen Frage Verkehrsrecht oder Strafrecht-Spezialist. Alles weitere ist, in meinen Augen, unplaziert. Aber das ist ja anscheinend "Knigge" mittlerweile, oder? Aus den o.g. Schilderungen eine Vorsätzliche Haltung abzuleiten - steht dort überhaupt, wie alt? Bis zu einem gewissen Alter muß und bis zu einem gewissen Alter sollte/darf der Radfahrer z.b. auch auf dem Bürgersteig fahren. Ups. Schon ist das Thema Bürgersteig, dass ja so klar schien, nur noch nebelig... Andere Seite Unfahrbar, da Baustelle? UPS! Aber er ist doch auf der falschen Seite... Tja, aber wenn keine Möglichkeit mehr da ist...? Wie gesagt, 0 genauen Einblick und daraus dann möglichen Vorsatz... Und andere lesen den mumpits und implementieren "das machen die doch sowieso immer so...". Merkst wie schnell man Vorveruteilt? Und das eine ganze Kategorie! Mal umgekehrt: Mich hat ein Autofahrer kurz vor dem Kreisverkehr überholt und dann gemerkt, sche...., die Physik kann ich nicht austricksen, ich bekomm die Kurve nicht. Also zieht er nach außen - blöd das ich da bin. Konnte nur noch gegen Bürgersteig oder im ins Heck. Ich hab Ihm das Rücklicht ausgeschossen mit dem Lenker. Er ist abgehauen. Resüme nach der vorgehensweise also: So gut wie alle Autofahrer sind rücksichtslose Raser und Fahrerflüchtige? Echt jetzt? Wozu gibt es dann noch Gerichtsverhandlungen und Zeugen vernehmen und Sachverständige? Das geht doch viel schneller...?!? Sorry, mir kommt da immer die "Galle" etwas hoch.

0
ichweisnix  11.07.2021, 14:35
@Digibike
Radweg gibt es dort keinen

Folglich muß er auf der Straße fahren. Wenn der als Geisterfahrer auf den Bürgersteig kommt, hat man als Autofahrer oft keine Chanche, da man ja bei der Ausfahrt auf den Verkehr auf der Straße von der anderen Richtung achten muß.

0
Digibike  11.07.2021, 14:54
@ichweisnix

Gut Auswendig gelernt - aber leider nur die halbe Wahrheit... Und welcher Teil der Wahrheit hier Anwendung findet, aus dem bisschen abzuleiten, gleicht der Nutzung einer Kristallkugel. Oder Wissen Sie z.b. alle Umstände wie Alter des Radfahrers, eventuelle Zusatzschilder wie Nutzung erlaubt etc...? Nicht? Dann wird klar, was ich meine mit halbe Wahrheit und Vorverurteilung ohne exakte Faktenlage. Ich kenne auch die andere Seite mit eingeschränkte Sicht und so weiter - auch die Rechtsprechung, dass ggf. ein Einweiser benötigt wird, wenn man die Lage nicht einsehen kann (z.b. Rückwärts aus dem Hof - es gibt nämlich auch Kinder, die von Links nach Rechts rennen und umgekehrt, also ganz so einfach funzt das nicht... Siehe auch hier z.b. https://www.geh-recht.de/radfahren-auf-gehwegen.html

Da habe ich schon die dollsten Erklärungen von Autofahrern bekommen, warum der Radfahrer dort fahren muß und hier nicht darf, weil... Nur halt leider gilt nicht nur das, was einem gerade paßt, sondern der komplette Paragraph, wenn man den darauf rum reiten will - mit allen Einschränkungen und Sonderfällen/Ausnahmen. Und genau da fängts dann an, weil zu kompliziert - da Radfahrer der selben Gruppe (Homo Sapiens) angehören sind da die gleichen Probleme zu beobachten. Ändert aber nichts daran, dass dafür letztlich Zeugenbefragungen, Sachverständige und Richter und Anwälte zuständig sind, wo dann die gesamte Gemengenlage auf den Tisch kommt - und nicht nur das "Guckloch" des "Geschädigten" oder des "Verursachers". Das andere ist die Abkürzung zu Vorverurteilung und letztlich Schnellgerichten. Das haben wir Gott Sei Dank, seit knapp 76 Jahren nicht mehr in Deutschland - aber die Gesinnung und der Umgang bewegt sich genau darauf zu - einfach mal mit Abstand betrachten...

0

Fahrlässige Körperverletzung ist Strafrecht, aber da du im PKW unterwegs warst, sollte er auch Verkehrsrecht kennen.

Für dich spricht da schon einmal, das der Fahrradfahrer die falsche Seite befuhr und auf dem Bürgersteig sich fefand.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht