Exmatrikulieren vor Zwangsexmatrikulation?

1 Antwort

Was genau ist eure Frage?

Dein Partner hat den Zweitversuch nicht bestanden. Bekommt er keinen Härtefallantrag bewilligt verliert er den Prüfungsanspruch für diese Prüfung.
Verliert man den Prüfungsanspruch für ein Pflichtmodul ist es nicht mehr möglich das Studium erfolgreich abzuschließen und man wird von Amts wegen exmatrikuliert.

Exmatrikuliert er sich selbst, kommt es auf genau das gleiche raus.

Beide Wege führen zum exakt gleichen Resultat.

Meriloo 
Fragesteller
 31.03.2022, 16:26

Ich glaube das ging nicht so deutlich aus der Frage hervor: mein Mann hat einen Härtefallantrag gestellt und dieser wird gerade geprüft. Wenn er sich jetzt selbst exmatrikuliert, kommt es auf das selbe heraus wie wenn es über die Hochschule passiert? Oder sollte er besser das Ergebnis des Härtefallantrags abwarten? Ihm wurde schon vorab von der Hochschule gesagt dass er bestimmt bewilligt wird weil er einen überzeugenden Grund hat, warum es dazu gekommen ist. Dann würde er den Prüfungsanspruch nicht verlieren oder?

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Eismensch  31.03.2022, 17:04
@Meriloo
Wenn er sich jetzt selbst exmatrikuliert, kommt es auf das selbe heraus wie wenn es über die Hochschule passiert?

Was die Exmatrikulation angeht: Ja

Oder sollte er besser das Ergebnis des Härtefallantrags abwarten?

Wenn er sein Studium abschließen möchte sollte er darauf warten. Wird es abgelehnt habt ihr nichts verloren. Wir es bewilligt, kann er sein Studium vielleicht noch beenden.

Dann würde er den Prüfungsanspruch nicht verlieren oder?

Wenn der Antrag bewilligt wird, so hat er noch einmal die Möglichkeit die Prüfung abzulegen. Hier gibt es meist die Frist von "nächstes Semester", "1 Jahr" oder "nächstmöglicher Termin".
Sollte er sich, trotz bewilligten Antrag, selbst exmatrikulieren ist alles Möglich und wohl ohne Anwalt/Gericht nicht eindeutig zu beantworten. Ich würde aber darauf tippen, dass die Hochschule die Prüfung als "endgültig nicht bestanden" ansieht(Verlust des Prüfungsanspruchs).

Ihm wurde schon vorab von der Hochschule gesagt dass er bestimmt bewilligt wird

Wurde mir auch mal gesagt, darauf folgten 3 Jahre Rechtsstreit der vor Gericht endete. Die Entscheidungen von Hochschulen sind meiner Erfahrung nach eher von Bauchgefühl als Logik geleitet.

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Ich würde raten: Wenn ihr schon den Antrag gestellt habt, dann wartet schon auf das Ergebnis. Ihr werdet dabei nichts verlieren.

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