Exmatrikulation wegen fehlender Nachweise?

1 Antwort

Ob du im Studium wieder aufnehmen kannst, entscheidet die Uni. Sprich daher am besten mit der Studienberatung bzw mit dem Immatriklationsamt.

Das BAföG musst du nicht sofort zurückzahlen. Das wird erst 5 Jahre nach Ende der Regelstudienzeit eingefordert, egal ob du dein Studium abschließt oder abbrichst. Solltest du das Studium später fortsetzen können, kannst du auch wieder BAföG beantragen.

Kafka12 
Fragesteller
 11.11.2021, 18:36

Vielen Dank.
ich habe den zweiten Antrag beim Bafögamt nicht stellen können, weil ich keine Immatrikulationsbescheinigung von der Uni für das dritte Semester bekommen, also soll ich das Bafög bescheid geben, dass ich nicht mehr Student bin? Oder sie wissen das selbst?

Was wenn ich mit neuem Studium anfange und nicht der besherige Studiengang fortsetze ? Soll in diesem Fall auch das Geld für die zwei Semester zurückzahlen? Oder den selben Studiengang aber an einer anderen Uni und Stadt aufnehme?

vielen Dank nochmal

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SlightlyAnnoyed  11.11.2021, 18:39
@Kafka12

Wenn dein aktueller Bescheid ausgelaufen ist (die gehen ja meist bis September) dann musst du beim Amt nichts melden. Wechselst du das Studienfach, dann beantragst du bei der neuen Uni BAföG und musst dann kurz begründen, warum du gewechselt hast. Dann bekommst du weiter BAföG. Die Rückzahlung erfolgt wie gesagt erst in einigen Jahren, egal, was du jetzt machst.

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Kafka12 
Fragesteller
 11.11.2021, 18:47
@Kafka12

Wann kriegt man dann problemen vom Bafögamt?
wenn man sein Studium selbst exmatrikuliert oder?
in meinem Fall dann kriege keine Strafen ?

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