Erwerbstätigkeit mit einem anderen EAt?

1 Antwort

Hallo,

dazu muss der Aufenthaltstitel für Deutschland beantragt werden.

Wenn Sie als Drittstaatsangehörige oder Drittstaatsangehöriger für mehr als 90 Tage in einem anderen Mitgliedstaat bleiben möchten oder wenn Sie beabsichtigen, dort zu arbeiten, dann benötigen Sie ebenfalls einen Aufenthaltstitel dieses EU-Mitgliedstaates. 

Quelle: https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/MobilitaetEU/mobilitaeteu-node.html

Woher ich das weiß:Recherche