Erweitertes Führungszeugnis?
Hallo erstmal und zwar hab ich mal eine Frage, eine Freundin hat vor 2 Jahren bei H&M eine Jacke geklaut in wert von ca.60€. Zu dem Zeitpunkt war sie 16 Jahre alt. Sie bekam Hausverbot für 2 Jahre und musste vor Gericht und musste 100€ strafe zahlen. Das war ihre erste Straftat sonst hatte sie nie mit der Polizei zutun. Kommt das jetzt ins Führungszeugnis?
bitte hilfreiche Antworten
danke
3 Antworten
Da es sich nicht um eine Sexualstraftat handelt, hat das erstmal nix mit dem erweitertem Führungszeugnis zu tun.
Wenn das Urteil eintragungsfähig ist, dann würde es im Einfachem UND im Erweitertem stehen.
Es würde drin stehen, wenn die 100 EUR Geldstrafe zu mehr als 99 Tagessätzen angeordnet wären (was unwahrscheinlich ist), oder wenn sie vorbestraft gewesen wäre (unabhängig von der Urteilshöhe).
Anders als viele denken kann man auch mit einem sauberem Führungszeugnis vorbestraft sein. Im BZR (Bundeszentralregister) stehen ALLE deine Straftaten (auch hier gibt's Löschfristen). Dabei spielt das Ausmaß des Urteils keine Rolle, anders als bei den Einträgen im FZ. Deine erste Verurteilung steht dort erst ab einem gewissen Mindeststrafmaß drin.
Steht im erweiterten Führungszeugnis : Ja. Jede noch so kleine Verurteilung steht da drinnen (im Gegensatz zum normalen Führungszeugnis)
Nein.
Im erweiterten Führungszeugnis steht JEDE Verurteilung.
Deswegen heißt es "Erweitertes"
Deine Auflistung gilt für das einfache Führungszeugnis
Vom Bundesjustizamt. Die Seite kann man aufrufen und nachlesen um zu erfahren was wann da drinnen steht. Du kannst dir sogar anschauen wie es aussieht.
Na kommt noch was? Hast selber gemacht das du falsch liegst oder😂
Erstmal kurz zu dir @Mueller976: Wieso stellst du die Frage, wenn du die Antwort selbst schon kennst?
Und @LePetitGateau: Anscheinend hast du dir die Seite des Bundesamtes für Justiz selbst nicht vorgelesen. Das erweiterte heißt so, weil der Inhalt des FZ auf alle Arten von Sexualstraftaten ERWEITERT wird.
Es steht also das gleiche drin wie im einfachem FZ, und zusätzlich dann noch Sexualstraftaten, die nicht ins einfache gekommen wären, weil das Urteil zB zu milde war dafür.
Es steht alles im Bundeszentralregister egal ob 20 sozialstunden oder ob zum Beispiel 30€ Euro Strafe. Aber im Führungszeugnis nicht erst ab 90 Tagessätzen oder 3 Monaten Freiheitsstrafe. Auf YouTube findest du auch ein Video dazu was super erklärt wird. Gibst auf YouTube ein ,,was steht im erweitertes Führungszeugnis,,und direkt das erste Video erklärt es super. Ab der 1 Minute. Und dann kannst du ja nochmal schreiben ob ich Flasche liege🙂
Ja das kommt in ihr Führungszeugnis.
Wenn du es besser (*hust* falsch) weißt, bräuchtest du ja nicht fragen.
Googeln sollte man aber schon können
Eigentlich nur Verurteilung ab 90 Tagessätzen und 3 Monate Freiheitsstrafe