Ernst gemeinte Frage: Was passiert, wenn man kurz vor Studienabschluss die Wohnung verliert und auch keine neue findet?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Klagen gegen Eigenbedarf und nicht ausziehen
Nehme Dir einen Anwalt, wird sogar kostenmässig übernommen


Anmerkung  09.11.2022, 17:20

Du ziehst nicht aus , gehe zu einem Anwalt oder trete dem Mieterschutzbund bei , die verfügen über Anwälte.

Lasse Dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht ausstellen , da Du studierst ist die rechtliche Vertretung kostenfrei.

Es ist Dir nicht zuzumuten obdachlos zu werden kurz vor der Prüfung.

Vermeide jegliche Kommunikation, auch schriftlich zu mich mit dem Vermieter , lasse das den Anwalt regeln .

Wie wäre es wenn du versuchst mit einem Hotel oder einer Pension über eine Monatspauschale zu verhandeln. Unter Umständen auch außerhalb.


bountyeis 
Beitragsersteller
 10.11.2022, 10:37

Unter 1000 Euro gibt es leider nichts. Student ist auf Öffis angewiesen, kein Auto

Ich würde mit demjenigen sprechen der mir die Wohnung vermietet hat, bleibt natürlich die Frage wie lang "kurz vor dem Examen " ist.

Handelt es sich da um sagen wir tatsächlich ein halbes Jahr, so kann ich mir kaum vorstellen, dass es dem Vermieter so brennt, dass er nicht ein wenig zuwarten kann.

Rechtsanwalt einschalten und höflich schreiben lassen...


bountyeis 
Beitragsersteller
 09.11.2022, 17:13

Fehlt ein halbes Jahr bis zum Abschluss. Aber jemand in der Familie vom Vermieter hat einen Schlaganfall und will dort rein, oder muss

Huflattich  09.11.2022, 17:14
@bountyeis

Na also, sprecht den Vermieter an. Das kannst Du immer durchsetzen - auch bei Gericht.

Ich würde versuchen um die Wohnung zu kämpfen, also erstmal das Gespräch mit den Vermieter suchen, wenn der Abschluss in naher Zukunft liegt lässt er sich vielleicht auf ein paar Monate Aufschub ein. Ansonsten könntest auch beim Anwalt mal prüfen ob die Kündigung überhaupt rechtens ist so ganz einfach ist das mit den kündigen auf Eigenbedarf ja nicht .

Der Vermieter kann dich nicht auf die Straße setzen, wenn du nachweislich keine andere Wohnung findest.

Laß dich beim Anwalt beraten, es gibt auch für Eigenbedarf Rechte des Mieters.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – habe in einem medizinischen Beruf gearbeitet