Ermäßigung für Einzelfahrten?

1 Antwort

Beim Bahnverkehr werden die BFD-ler wie Auszubildende behandelt. Für diese gilt § 1 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe h der Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Eisenbahnverkehr (AEAusglV). Diese Regelung ist auf den Bundesfreiwilligendienst und das FSJ anwendbar. Danach schließt Ausbildungsverkehr die Beförderung von Teilnehmern am BFD und FSJ ein, und zwar unabhängig vom Alter ein.

In der Regel gibt es Ermäßigungen für Auszubildende nur für Wochen und Monatskarten und nicht für Einzelfahrkarten.