Erlaubnis von Handelswerkrolle?
Hallo zusammen
Ich habe ein Frage. Ich sitze gearde an der Gewerbe Ummeldung und komme nicht ganz weiter. Grundsätzlich habe ich einen kleine PC Laden von biete dort verschieden Service Leistungen an. Nun wollte ich mein Tätigkeisfeld erweitern. Bei der Erweiterung geht es hauptsächlich darum das ich neben dem PC Service Angebot auch den Verkauf von Veranstaltungstechnik und Einsatz dieser anmelden möchte. Nun bin ich beim Punkt 25 angekommen (siehe Bild). Für den PC Service habe ich eine Eintragung bei der IHK bekommen. Dafür musste ich aber keine Zertifizierung (Ausbildung zum IT haben). Nun meine Frage was muss ich dort ankreuzen oder machen? Soll ich erst bei der IHK anrufen und mir eine Genehmigung geben lassen oder wie läuft das ganze ab?
Vielen Dank im voraus.
2 Antworten
möchtest du PC und Zubehör für Jedermann auch Haushalte anbieten ?
Das sollte man sich gründlichst überlegen und dass lassen
wenn man Elektrische Artikel verkauft muss man sich vorher bei der Stiftung EAR
Elektroaltteileregister registrieren lassen sonst drohen bis 50.000€ Strafe.
Die Registrierung mit allem drum und dran kostet pro Jahr fast 2000€.
Des weiteren musst du Verpackungsgesetz beachten und und und
https://www.stiftung-ear.de/de/themen/elektrog/herstellerbevollmaechtigte/anwendungsbereich
Anwendungsbereich des ElektroG Welche Produkte fallen unter das Gesetz?Seit dem 15.08.2018 fallen sämtliche Elektrogeräte in den Anwendungsbereich des ElektroG (sogenannter offener Anwendungsbereich oder Open Scope) – es sei denn, sie sind explizit durch einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand ausgenommen.
ElektrogeräteIhre Produkte sind Elektrogeräte, wenn sie für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt ausgelegt sind und
- zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind oder
- der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen.
Das ElektroG erfasst damit nicht nur „klassische“ Elektrogeräte. Es können vielmehr auch Produkte mit elektrischen oder elektronischen Komponenten wie Möbel, Kleidung oder Lifestyle-Produkte in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Elektrogeräte nach dem ElektroG sind immer nur Endgeräte, also „fertige“ Produkte; diese
- erfüllen eine eigenständige Funktion,
- sind für eine Verwendung oder Einbau durch Endnutzer vorgesehen und
- ihr Einbau kann grundsätzlich auch ohne großen technischen Aufwand, wenn auch von technisch dazu befähigten Personen, erfolgen.
Im Gegensatz dazu fallen bloße Bauteile nicht unter das Gesetz.
Das European WEEE Registers Network (EWRN) – der Zusammenschluss der nationalen Register für Elektro- und Elektronikgeräte der EU-Mitgliedsstaaten – hat einen Leitfaden erstellt, der die Abgrenzung zwischen Bauteil und Elektrogerät erleichtern soll. Er steht Ihnen auf den Internet-Seiten des EWRN in Englischer Sprache zum Download zur Verfügung.
wer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Tätigkeit Elektrogeräte, die nicht aus Deutschland stammen – sondern aus einem Drittland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat – erstmals auf dem deutschen Markt anbietet (§ 3 Nummer 9 c) ElektroG). Damit kann auch ein Importeur Hersteller im Sinne des ElektroG sein.
Vertreiber ist jede natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die Elektrogeräte anbietet oder auf dem Markt bereitstellt (§ 3 Nummer 11 ElektroG). Dies sind insbesondere Händler (stationäre Händler, Online-Händler, Versandhändler) aber auch registrierte Hersteller, die ihre Produkte selbst vertreiben. Selbst Handwerker können den Begriff erfüllen, wenn sie Geräte verkaufen.
Vertreiber im Sinne des ElektroG haben folgende Pflichten:
- Rücknahmepflicht für Altgeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können (b2c-Geräte)
- Anzeige der Rücknahmestelle(n) durch Anmeldung als Vertreiber
- Übergabe der Altgeräte an örE oder Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigte bzw. eigenverantwortliche Entsorgung der gesammelten Altgeräte
- Information der Kunden
- Abgabe von jährlichen Mitteilungen
► Wichtig: Viele Händler sind gleichzeitig auch Hersteller im Sinne des ElektroG, wenn Sie beispielsweise Elektrogeräte aus dem Ausland direkt importieren oder unter einer eigenen Marke in Deutschland in Verkehr bringen. Als Hersteller haben Sie unabhängig von Ihren Pflichten als Händler weitergehende Pflichten nach dem ElektroG. Wer Hersteller ist, lesen Sie unter.
Wenn du keine handwerksrechtlichen Tätigkeiten ausüben willst, lässt du das einfach offen !
Na eigentlich sollen ja die Veranstaltungstechnik verkauft werden. Warum sollte man das lassen? Wo besteht die Gefahr für mich?