Erläutere das Prinzip der Gewaltenteilung. Unterscheide dabei zwischen vertikaler und horizontaler Gewaltenteilung?

2 Antworten

Prinzip der Gewaltenteilung= Mäßigung und Kontrolle der Staatsgewalt (sog. „checks and balances“-Prinzip).

Die horizontale Gewaltenteilung betrifft die Legislative (Gesetzgebende Gewalt), Judikative (Rechtsprechende Gewalt), Exekutive (Gesetzesvollziehende Gewalt).
Vertikale Gewaltenteilung betrifft letztendlich das Bundesstaatsprinzip. Die Staatsfunktionen werden nochmal aufgesplittet in Bundes- oder Landesebene. Auf Bundesebene wäre also z.B. der Bundestag die Legislative, bzw. das Legislativorgan, hingegen auf Landesebene der Landtag.

Horizontale G. ist die Aufteilung der Staatsmacht in Legislative (Parlament), Exekutive (Polizei) und Judikative (Gerichte).

Vertikale G. ist die Aufteilung der Staatsmacht in Zentralmacht und Ländersache (z.B. Schulpolitik, Coronabekämpfung).