Epilepsie und Autofahren?
Hallo.
ich hatte letzten Samstag das erste mal in meinem Leben einen Anfall, sprich ich habe mich eingenässt, leicht gezuckt und hatte meine Augen verdreht und komische Geräusche gemacht. Ich wusste von nichts mehr.
jetzt bin ich im Krankenhaus und mrt und die ersten beiden EEGS waren unauffällig. Heut morgen hatte ich ein Nachtentzug EEG und eben kam die Ärztin zu mir und meinte das da was kleines auffällig war und deshalb würde sie Epilepsie diagnostizieren.
sie meinte ich darf dann 1 Jahr kein Auto mehr fahren.
habt ihr Erfahrung bezüglich des Fahrverbots? Wird das an die Stelle gemeldet und den Führerschein entnommen? Oder sagt sie mir nur das?
und ist ein Jahr gerechtfertigt wenn ich das einmalig hatte??
6 Antworten
Der Arzt darf und wird den Führerschein nicht einbehalten.
Er kann die Führerscheinstelle informieren, muss es aber nicht. Er muss halt abwägen Verkehrssicherheit vs ärztliche Schweigepflicht.
Das Fahrverbot vom Arzt ist eher eine Warnung. Ein rechtsverbindliches Fahrverbot kann nur die Behörde aussprechen.
Wenn dann trotzdem ein Unfall passiert, kann es richtig Ärger geben. Das wäre die gleiche Straftat wie mit Drogen oder Alk.
Im Gesetz heißt es, wer wegen körperlicher Mängel....oder so ähnlich.
Das ist absolut gerechtfertigt und dient der Sicherheit und Gesundheit, auch deiner. Wenn du einen generalisiert tonisch-klonisches Anfall bekommst beim Auto fahren, kann das böse enden.
Die mindeste Grenze, in der du anfallsfrei sein musst, ist ein Jahr. Es muss auch durch Neurolog:innen nachgewiesen bzw. bezeugt werden, dass weitere Anfälle unwahrscheinlich sind.
Das ist eine Vorsichtsmaßnahme.
Wenn Ep. bei Dir eindeutig festgestellt wurde, dann wird dieses Fahrverbot verhängt.
Das hat die Frau eines ehemaligen Arbeitskollegen genau so erlebt.
Der Arzt darf das nicht einfach so melden. Nur wenn du ganz offen sagst, dass du dich nicht an seine Anweisungen halten wirst. Die Schweigepflicht darf er nur brechen wenn jemand offensichtlich in Gefahr ist.
Du behältst also deinen Führerschein, darfst aber trotzdem nicht fahren. Solltest du trotzdem fahren und es kommt raus, dass dein Arzt dir Fahrverbot erteilt hat bist du nicht versichert.
Solltest du dich verplappern, zb bei einer Verkehrskontrolle, wird die Führerscheinstelle sich bei dir melden und dich auffordern, deinen Führerschein einzuschicken.
Ja das ist leider normal erst wenn du ein Jahr anfallsfrei bist darfst du weiterfahren und wenn du dann wieder n Anfall kriegst musst du wieder n Jahr anfallsfrei sein