Entschädigung für Urlaubstag bei einem Gerichtstermin
Hallo zusammen, ich muss als Zeuge vor Gericht aussagen. Habe jetzt allerdings für diesen Tag Urlaub genommen, obwohl mich der AN freistellen müsste, also so hab ich das zumindest gehört. Da ich aber leider erst vor kurzem weg. einem Mieterstreit auch als Zeuge geladen wurde u er mich da schon freigstellt hat möchte ich da jetzt nich nochmal antanzen.
Meine Frage ist ob mir das Gericht die Zeit die ich dort im Gericht sein werde auch erstattet obwohl ich Urlaub habe. Der Schaden (also der Tag Urlaub) entsteht ja in dem Fall mir und nicht meinem AN. Hoffe ich habs deutlich genug beschrieben :-)
Vielen Dank schon mal..
4 Antworten
Freistellen für diesen Termin muss Dich der AG auf jeden Fall. Nur aus besonderen betrieblichen Gründen kann er nein sagen, muss das aber dem Gericht gegenüber nachweisen und begründen.
Wenn Du eine Verdienstbescheinigung für die Ausfallzeit vom AG bekommst, wird Dir dieser Verdienstausfall bei der Berechnung der Zeugenentschädigung angerechnet und an Dich überwiesen.
Die zweite Möglichkeit wäre, Du trittst Deine Ansprüche komplett an den AG ab. Dann bezahlt er Dich die diese Zeit weiter und holt sich das Geld direkt vom Gericht zurück.
Wenn Du Dir Urlaub nehmen kannst, dann kann Dich der Arbeitgeber für den Tag auch genau so gut freistellen. Er muß ja keinen Lohn bezahlen. Das ist Verdienstausfall, den Du vom Gericht bezahlt bekommst. Dafür einen Urlaubstag zu vergeuden, wäre also komplett unsinnig und wird Dir auch von Niemandem ersetzt.
Du brauchst Deinem Arbeitgeber eigentlich nur die Ladung zeigen. Den Verdienstausfall bekommst Du ja nicht von Deinem Arbeitgeber, sondern direkt vom Gericht. Mit der Abrechnung hat der AG also gar nix zu tun.
Normalerweise sollte Dein Arbeitgeber Dich für so einen Termin ohne Bezahlung freistellen. (D.h., Du hast unbezahlten "Urlaub").
Du machst dann bei der Zeugenentschädigung den entsprechenden Verdienstausfall geltend.
Da Du Urlaub genommen hast, steht Dir ebenfalls der Verdienstausfall zu...
d.h. ich würde jetzt angenommen mir den tag sparen und von meinem AN für diesen Tag kein Geld bekommen. Werde aber stattdessen vom Gericht entschädigt?
Genau so ist es. Das ist dann der sogenannte Verdienstausfall.
So direkt wollte ich es nicht sagen. Aber: Wenn Du Urlaub dafür nimmst, kannst Du Dir den Verdienstausfall zusätzlich in die Tasche stecken - sonst gleicht das ja nur Deinen finanziellen Verlust aus...
Der richtige Weg wäre der Sonderurlaub oder "EU ohne Vergütung" gewesen, im ersten fall hätte der AG das geld vom gericht wiederholen können im zweiten fall hättest Du als AN die Kosten geltend machen können.
aber wie wäre der zu regeln? Ich bekomme einen Tag Sonderurlaub und wer bekommt dann was vom Gericht? Leider kenn ich mich da überhaupt nicht aus.. mich ärgerts schon wenn ich einen Tag verliere deswegen.
Wenn man Sonderurlaub mit vergütung bekommt holt der AG sich das Geld vom gericht zurück, wenn man EU ohne bezahlung nimmt hat man Verdienstausfall den man entsprechend beim gericht als angefallene Auslagen einreichen kann.
ok, ich nehme also einen unbezahlten Urlaub. Kann ich den Wisch vom Gericht im Nachhinein auch erst ausfüllen lassen und einschicken? Da ich es vorher nicht mehr schaffe es meinem AG zu geben..