Entschädigung bei Verspätung durch die Deutsche Bahn?

2 Antworten

Wende dich mit deinem Anliegen an die Schlichtungsstelle für den Verkehr, die legen der Bahn einen eigenen Vorschlag vor, der dir oft weiter entgegen kommt als das Angebot der DB und die DB stimmt dem dann auch meist zu.

Das Problem liegt darin, dass es sich jeweils um eigenständige Beförderungsverträge handelt; ein Anspruch auf Entschädigung besteht daher nur für die Verspätung bis zum Zielort der Fahrkarte.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Interessierter Bahnfahrer, insbes. an den Angeboten der DB