Enterbt wegen deutscher Staatsangehörigkeit?

6 Antworten

Soweit bekannt, besteht zwischen Deutschland und der Türkei ein Staatsvertrag aus dem Jahr 1929. Nur weil jemand die deutsche Staatsangehörigkeit hat bzw. sie angenommen hat und die türkische aufgegeben hat, ist derjenige nicht gleichzeitig kraft Gesetzes enterbt.

Soweit bekannt ist das türkische Erbrecht vergleichbar mit dem deutschen. Es erben zunächst der Ehegatte 1/4 des Nachlasses, der Rest geht an die Kinder. Solange ein Erbe bei Eintritt des Erbfalls lebt, schließt er andere potenzielle gesetzliche Erben aus.

Wenn es kein Testament gibt (und der Großvater verstorben ist) erben alle Kinder deiner Oma den gleichen Anteil, also 1/4.

Nur bei Grundstücken gibt es Einschränkungen für deutsche Staatsbürger. Die dürfen nicht mehr als 2500 qm erben. Die gelten aber nicht für Personen die die türkische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben, die haben die "Rosa Karte". Also spielt das hier keine Rolle.

elmundoesloco  22.10.2016, 20:19

Ich wusste gar nicht, dass man nicht mehr als 2.500 qm Grund erben darf. In welchem Gesetz oder welcher Ausführungsanordnung steht das???

Es gibt gewisse Beschränkungen, diese betreffen aber eine rechtsgeschäftliche Veräußerung bzw. den Erwerb, nicht den von Todes wegen.

Geraldianer  23.10.2016, 00:54
@elmundoesloco

Ich habe mich vertippt. Es sind 25.000 qm.

Die ist die Obergrenze, aber nur wenn das Erbe gewillkürt (Testament) wurde. Bei gesetzlicher Erbfolge gilt die Regel nicht. Allerdings muss ein Ausländer das Land verkaufen, wenn er über die Höchstgrenze kommt.

Trifft hier aber alles nicht zu, da die Erbin ursprünglich türkische Staatsbürgerin war.

Wo es im einzelnen steht müsste ein Anwalt mit türkischen Sprachkenntnissen wissen.

http://tuerkisches-recht.com/2009/08/10/grundstuckserwerb-durch-auslander-in-der-turkei-die-aktuelle-rechtslage/

Verlust des Erbrechts wegen wechsel der Staatsangehörigkeit ist falsch.

Das Zivilrecht der Türkei wurde unter Atatürk erstellt und dabei stark an das Schweizer Recht angelehnt. Wenn der Erblasser ein Testament gemacht hat, gilt das. Hat der Erblasser kein Testament erstellt, gilt die gesetzliche Erbfolge, die dem deutschen Recht ähnlich ist.

Einfach einen  türkisch sprachigen Anwalt beauftragen.

Das hat nicht damit zu tun, dass deine Mutter die deutsche Staatsbürgerschaft hat und ihr die türkische. Kenne einen ähnlichen Fall, wo nur die Männer geerbt haben und die Frauen nichts. Das "Vererben" bezieht sich auf die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen. War er Türke, so wird eben nach türkischem Recht vererbt. Töchter erben da in der Regel nichts, außer Hausrat, sondern nur die Söhne. Du mußt dich über das türkische Erbrecht informieren und nicht über das deutsche.