Elternzeit in Ausbildung verlängern?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ihr stehen drei Jahre Elternzeit zu, steht auch im Bundes-Elterngeld- und Elternzeitgesetz.

Spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeitverlängerung muss sie es dem Arbeitgeber mitteilen.

Nein, er kann nicht ablehnen.