Eltern mietfrei wohnen lassen?
Hallo,
ich wohne aktuell mit meinen Eltern in meinem Eigentum (Haus) habe mir aber letztes Jahr ein zweites Haus gekauft und möchte sobald es fertig ist darin einziehen. Das erste Haus möchte ich gerne weiterhin meinen Eltern überlassen. Ich möchte auch keine Miete dafür. Sie zahlen ihre Nebenkosten selber das reicht mir. Geht das Finanzamt dann hier von einer Schenkung aus? Und wenn ja, wer hat die Schenkungssteuer zu bezahlen? Ich der die Wohnung überlässt oder meine Eltern die die Wohnung nutzen?
ich habe vom Begriff Nutzungsüberlassung gehört und gehe eigentlich davon aus das dieses bei uns zutrifft, sodass ich nicht Schenkungssteuerpflichtig bin?
oder macht es Sinn, mein erstes Haus als Zweitwohnsitz zu melden, da ich ja ohnehin sehr oft bei meinen Eltern bin und auch gerne meine Wochenenden dann dort verbringen möchte?
Danke im Voraus
3 Antworten
Es wird ja nicht verschenkt. Es gehört weiterhin dir.
Du kannst nur keine Ausgaben für das Haus steuerlich absetzen, so wie es bei Vermietung möglich wäre.
Dann soll er eben mit seinen Eltern einen Mietvertrag abschließen, zum monatlichen Mietpreis von genau 1,-€ ...Bufffff
Stimmt nicht so ganz es kommt auf die Höhe der Miete an, ab 66,1 % der Ortsüblichen Miete geht das schon
Wenn man so viel mindestens verlangt an Miete, dann könnte man auch Kosten für das Haus in der Steuererklärung angeben.
Meine Wohnung bewohnt mein Sohn. Das Finanzamt hat durch den Kauf erfahren, dass ich eine Wohnung besitze. Daraufhin haben sie mich gefragt, ob ich damit Mieteinnahmen generieren würde. Ich habe es verneint und erklärt, dass mein Sohn diese kostenfrei bewohnt. Das war's.
Er wohnt seit 2018 drin.
Nein, du bleibst ja Eigentümerin und stehst im Grundbuch. Der einzig relevante Umstand ist, dass du, wenn du keine Einnahmen hast, Kosten des Hauses steuerlich auch nicht geltend machen kannst.
Lese dir das hier mal durch, da wird viel erklärt
https://www.vlh.de/wohnen-vermieten/vermietung/einfach-guenstig-an-die-familie-vermieten.html
So sehe ich das auch, allerdings habe ich gelesen, dass das Finanzamt dann trotzdem von Schenkung ausgeht weil du ja die Kaltmiete „verschenkst“