Schwester auszahlen - vorweggenommene Erbfolge - Elternhaus?

6 Antworten

Variante 1

du nimmst die Schwester mit zum Notar,

Eltern schenken dir das Haus

verpflichten dich zur Erfüllung der Schenkung einen Betrag x an Schwester auszuzahlen

Im Gegenzug verpflichtet sich die Schwester auf Geltendmachung des Pflichtteil an dem Haus.

das ganze anmelden als Übertragung im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge.

Nur dein Mann- darf hier nicht als Erwerber/Übernehmer auftreten. Sonst schenken die Eltern einem Nichtverwandten. Für Schenkung Eltern an Kind Freibetrag= 400.000 €

Wäre für dich - die günstigste Variante, dann zählt das Haus im Fall einer Scheidung zu deinem Anfangsvermögen.

Kannst du die Schwester nicht ausbezahlen und würdest hierfür allein auch kein Darlehen bekommen- müsstet ihr dies unter den Ehegatten irgendwie privatschriftlich regeln.

Variante 2 im Nachgang zu 1

- ihr investiert später wieder Notarkosten und erklärt das Haus zum Zugewinn, soll Menschen geben die mit der Situation unzufrieden sind, wenn sie kein Eigentum am Familienheim besitzen. Ob es zwischen den Verträgen eine Wartezeit geben sollte- müsste ein Steuerberater beantworten.

Variante 3

ihr kauft und Eltern schreiben ein Testament mit welchem sie dich verpflichten bei Tod des Letztversterbenden einen Betrag x dir auf deine Erbmasse anrechnen zu lassen oder auf jeden Fall an Schwester auszuzahlen. Dieses Testament sollte aber zwingend notariell beurkundet werden. Könnte dich zum Zeitpunkt x evt in finanzielle Probleme bringen und ich als Schwester wäre mit der Variante nicht glücklich. Denkbar wäre auch direkt bei Variante 1 eine Grundschuld für die Schwester einzutragen- was euch evtl Probleme bringt, wenn ihr Darlehen für Renovierung benötigen würdet.

Variante 4 in Verbindung mit 1-

Da Zweifamilienhaus- sofern abgeschlossen und Wohnung 2 separat vermietbar- die Eltern behalten sich ein Nießbrauchrecht an einer Wohnung. Im Falle von Sozialleistungen/Pflegeheim müsste der Teil vermietet werden. Ob der Plan bei einem Haus von 260.000 € sinnvoll ist, ich bin nicht wirklich ein Freund davon - nur der Vollständigkeit halber erwähnt. Sollte es für euch in Betracht kommen - Anwalt fragen was dies in puncto Erbfall/ Renovierung/ Streit mit Eltern- für euch bedeutet. Gibt auch Stress bei weiteren Darlehen

Bei eurem Plan- würde neben der Schenkungssteuer ( welche die Schwester zahlen müsste - da sie die Einnahmen hat) , ihr Grunderwerbsteuer bezahlen. Ebenso besteht im Streit im Erbfall die Schenkung von euch an Schwester- in keinem Bezug zum Erbfall.

Wenn die Schwester 130000 Euro als Hälfte bekommen soll, wäre wohl der Verkehrswert für das Haus 260000 Euro, da die Schenkungssteuer gleich Erbschaftssteuer ist, würden die 400000 Euro Freibetrag doch auf jeden Fall ausreichen, um keine Steuern zu bezahlen. Erkundigt Euch beim Finanzamt!!

Die Schenkungssteuer lässt sich so nicht umgehen. Besorgt euch einen Anwalt, der das vertraglich regelt.

Bei solch einem Kleinbetrag wir keine Schenkungssteuer anfallen.

Jedoch würde ich dringend empfehlen dies von einem Rechtsanwalt wasserdicht vertraglich abzusichern.

Lord2k14  10.01.2022, 18:00

Selbstverständlich. Unter Geschwistern fällt über 20.000 EUR bereits Schenkungsteuer an

Try2Find 
Fragesteller
 10.01.2022, 18:05

Wie Lord2k14 schon sagte, sind ja nur 20.000€ Steuerfrei. Sie müsste also 110.000€ versteuern mit 20%.

hilflos99  11.01.2022, 09:17

das muss der Notar machen

miqona  11.01.2022, 11:34
@hilflos99

Nee.. macht ein RA mit Schwerpunkt Erbrecht genauso gut

Es geht hier um 130.000 € und das ist kein Pappenstiel. Da sollte das Geld für einen kompetenten Steuerberater oder Finanzberater noch drin sein. Zumindest wäre es gut angelegt.