Einstellung zum Zoll mit Tattoo?

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Grundsätzlich sind Tätowierungen, Piercings, Flesh-Tunnels, Flesh-Plugs oder Brandings beim Zoll nicht verboten. Es kommt jedoch darauf an, an welchen Körperstellen du diese hast und was sie darstellen. Körperschmuck an sichtbaren Stellen, wie an Armen, Hals und Kopf, sind weniger gern gesehen und können deine Chancen beim Zoll mindern. Ein absoluter Ausschlussgrund ist Körperschmuck, der rechts- oder linksradikale, extremistische, entwürdigende, sexistische, diffamierende, gewaltverherrlichende oder menschenverachtende Dinge zeigt.

Kommt auf den Einzelfall an. Wenn du eine verfassungsfeindliche Darstellung drauf hast, bist du raus. Wenn das ansonsten bei Bekleidung nicht sichtbar ist, ist das eigentlich gar kein Problem.

In gewissen Fällen kann man sogar klagen, wenn man aufgrund eines Tatoos nicht genommen wird. Solange wie es sich nicht um irgendetwas Feindliches handelt, sprich Rechtsradikal Schwulenfeindlich etc. sondern um ein normales Tattoo, geht es fit.