Einspruch Handy am Steuer ?

3 Antworten

Keine Sorge, das wird nicht verwechselt, und deine Einlassung lediglich eine Schutzbehauptung. So wird das zumindest gesehen.

Widerspruch einzulegen ist dein Recht, ob es etwas bringt, wage ich zu bezweifeln.

Widerspruch kannste immer machen, ist aber ein Dinger der Unmöglichkeit eigentlich eine Hand am Autoradio mit einem Handy zu verwechseln

Wenn du nicht am Handy warst, sondern am Autoradio, wieso die Nachfrage ob man es Beweisen kann, dass man am Handy war!?!?

Probiere Einspruch einzulegen. Vielleicht haste Glück, vielleicht findest du doch heraus, dass es ein Beweis gibt, dass da ein Handy im Spiel war.