Einem anderen Autofahrer die Vorfahrt genommen in Probezeit + anschließende Verkehrskontrolle da die Polizei hinter mir war was droht mir?
Hallo,
Ich habe gestern jemandem versehentlich die Vorfahrt genommen es ist nichts passiert der Autofahrer hat "nur" gehupt und konnte trotzdem an mir beschleunigt vorbeifahren (abknickende Vorfahrt straße er kam von rechts ich bin zu schnell los gefahren und habe ihn Geschnitten) Dummerweise war die Polizei hinter mir und hat mich dann angehalten... der Polizist war sehr freundlich weil er gesehen hat dass ich nervös bin (das hat er mich auch 3x gefragt) nichts destotrotz hat der Polizist dann noch einmal gesagt dass ich den Anderen Autofahrer "Geschnitten" habe sprich die Vorfahrt genommen habe er wollte nur meinen Führerschein und meinen Fahrzeugschein sehen und ist dann kurz nach hinten zu seinem Polizeiauto gegangen er kam dann wieder gab mir meinen Ausweis und meinen Fahrzeugbrief und meinte dann das ich weiterfahren kann aber vorsichtiger fahren soll.
Meine frage ist jetzt da ich in der Probezeit seit 3 Monaten bin ob mir jetzt ein Aufbauseminar droht bzw. eine Geldstrafe und einen Flensburg Punkt das hätte mir doch der Polizist dann eigentlich gesagt oder?
Schöne Grüße und Danke im Voraus :)
7 Antworten
Infrage kommt eine Missachtung der Vorfahrt mit einem Verwarngeld von 25€. Das bliebe bezüglich der PZM folgenlos.
Es könnte aber auch als Missachtung der Vorfahrt mit Behinderung angesehen werden. Das wären 100€ und ein Punkt. Da das dann ein A-Verstoß ist, wird ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit fällig. Da ist man in der Regel nicht nachsichtig.
Der Polizist hat die Möglichkeit, dich mündlich zu verwarnen. Danach klingt es. Und ich würde an dieser Stelle gern betonen, dass dies ein Beweis dafür ist, dass eben nicht nur A*löcher dieser Zunft angehören.
Nichts desto trotz hast du jemanden gefährdet. Du musst also immer noch mit Folgen rechnen, denke ich. Wenn sie zu zweit waren, muss der andere nicht gleicher Meinung sein.
Er muss dir das auch nicht sagen, denn er setzt die Strafe gar nicht fest. Im Gegenteil, er müsste eher die mündliche Verwarnung deutlich aussprechen und nicht nur "Fahr vorsichtig" sagen. Das wäre nämlich bei einer erneuten Verstoß von Bedeutung.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ja, klingt nach Wohlwollen, sicher ist das m.M.n. keinesfalls.
Gruß S.
Es verjährt in 3 Monaten. Kommt bis dahin nichts, war es tatsächlich nur die mündliche Verwarnung. Worauf du hoffen darfst, da haben alle Recht, aber wie gesagt, kann man das unmöglich garantieren.
Hätte er dich ausdrücklich mündlich verwarnt, .ist dem genauen Wortlaut: "Herr/Frau X. Ich ermahne Sie hiermit mündlich ...." DARF nichts weiteres kommen.
Beides geht, ja. Wenn es aber mündlich abgemahnt und auch so dokumentiert wurde, bleibt auch die Strafanzeige des anderen Autofahrers folgenlos.
Haben sie nichts dokumentiert - was zwar sein könnte, aber die Abfrage spricht dagegen - haben wir eine andere Situation. Dann müssten sie dem nachgehen.
Du siehst, so einfach "Da kommt nix, keine Sorge" ist es nicht.
Der Polizist hat dich lediglich mündlich verwahrnt, bzw. belehrt daß du vorsichtiger fahren sollst. Also, alle Gefahren einkalkulieren, keine Risiken eingehen und immer an die Regeln halten. Das ist der sicherste Weg und man wird auch nicht so schnell angehalten.
Wenn du zahlen müsstest, oder was auf dich zu kommt,hätten die netten Helfer es dir gleich gesagt.
Mehr als ein Schrecken ist ja nicht passiert zum Glück.
Keep calm u Augen auf im Straßenverkehr
Nein es passiert nichts. Polizist hat im wagen deine Personalien abgefragt wegen Haftbefehl oder anderen Delikten. Das war negativ deswegen konntest du weiterfahren . Keine Strafe alles ok. Weiterhin gute fahrt
Hallo DasOkay
Der hat dich nur verwarnt, da kommt mit ziemlicher Sicherheit nichts mehr
Gruß HobbyTfz
Okay Danke also heißt ich kann jetzt nur abwarten ob ein Brief kommt oder nicht wie lange dauert das in der Regel?