eine Person aus einer Haushaltsgemeinschaft ausziehen?

2 Antworten

Zum ausziehen kann sie keiner zwingen, zumindest das Jobcenter nicht, aber sie können und werden dann nach einer Übergangszeit von im Regelfall min. 6 Monaten dann weniger für die Miete zahlen, sollte diese dann nach deinem Auszug für 3 Personen nach dem SGB - ll nicht mehr angemessen sein.

Gibst Du im Internet einmal ein ,, Angemessene KDU " und dazu den Namen eurer Stadt, dann solltest Du etwas brauchbares finden, dann könntest Du sehen was sie dann ggf. nach dieser Übergangszeit selber zuzahlen müssten, sollten sie die evtl. nicht mehr angemessenen KDU - nicht senken können oder wollen und auch nicht in eine angemessene Wohnung ziehen wollen.

KDU = Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw. eigenem Einkommen selber gezahlt werden.


zyca93 
Fragesteller
 29.06.2021, 16:59

also nach KDU wird nur 735 € für 3 Personen bezahlt und unsere Wohnungsmiete ist doch teurer
wenn meine Eltern von ihren eigenen Bedarf das bezahlen müssen ,sie haben kein Genug Geld fürs Leben
Was kann man tun ?

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isomatte  29.06.2021, 19:41
@zyca93

Hast Du auch beachtet, dass im Regelfall bei der KDU - nur die Grundmiete und die kalten Nebenkosten angegeben sind ?

Die Heizkosten kommen da separat noch dazu.

Dann würde man ggf.auf eine eigene Zuzahlung von um die 80 Euro kommen und die könnte man sich evtl.leisten.

Sonst bleiben da nicht viele Möglichkeiten, außer versuchen die Kosten zu senken, oder dann doch in eine angemessene Wohnung zu ziehen.

Denn früher oder später wird das sicher eh erforderlich werden, wenn dann die Schwester auch irgendwann auszieht und dann fällt es ihnen noch schwerer.

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Niemand hier kann hellsehen. Wenn die Eltern und die Schwester je ALG 2 beziehen, dann würde durch Deinen Auszug ein Mietanteil wegfallen.

Ob Eltern und Schwestern deswegen gleich umziehen müssen, entscheidet das Jobcenter.

Die Eltern können sich papierschriftlich an das Jobcenter wenden und erfragen,, ob sie nach Deinem Auszug in der Wohnung wohnen bleiben können.