eine Person aus einer Haushaltsgemeinschaft ausziehen?
wir sind eine 4 Personen Familie wohnen in 78qm Wohnung und die Miete ist bei uns sehr hoch und geeignet für 4 Personen , da die Miete beträgt 962€
und ich möchte unbedingt in Studentenwohnheim umziehen , aber ich habe immer Angst an meine Familie , werden Sie weniger Leistung bekommen ?
oder müssen sie in kleinere Wohnung umziehen , aber das ist sehr schwierig in unsere Stadt eine Wohnung zu finden , sie verlangen immer von meinen Eltern eine unbefristete Arbeitsvertrag oder so ,und meine Eltern sind über 60 Jahre und können nicht mehr arbeiten ,meine Schwester ist 16 Jahre ALt und sie geht in die Schule
Bitte informiere mich was wird mit meiner Familie Passiert , wenn ich ausziehe ?
Liebe Grüße
2 Antworten
Zum ausziehen kann sie keiner zwingen, zumindest das Jobcenter nicht, aber sie können und werden dann nach einer Übergangszeit von im Regelfall min. 6 Monaten dann weniger für die Miete zahlen, sollte diese dann nach deinem Auszug für 3 Personen nach dem SGB - ll nicht mehr angemessen sein.
Gibst Du im Internet einmal ein ,, Angemessene KDU " und dazu den Namen eurer Stadt, dann solltest Du etwas brauchbares finden, dann könntest Du sehen was sie dann ggf. nach dieser Übergangszeit selber zuzahlen müssten, sollten sie die evtl. nicht mehr angemessenen KDU - nicht senken können oder wollen und auch nicht in eine angemessene Wohnung ziehen wollen.
KDU = Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne den Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw. eigenem Einkommen selber gezahlt werden.
Hast Du auch beachtet, dass im Regelfall bei der KDU - nur die Grundmiete und die kalten Nebenkosten angegeben sind ?
Die Heizkosten kommen da separat noch dazu.
Dann würde man ggf.auf eine eigene Zuzahlung von um die 80 Euro kommen und die könnte man sich evtl.leisten.
Sonst bleiben da nicht viele Möglichkeiten, außer versuchen die Kosten zu senken, oder dann doch in eine angemessene Wohnung zu ziehen.
Denn früher oder später wird das sicher eh erforderlich werden, wenn dann die Schwester auch irgendwann auszieht und dann fällt es ihnen noch schwerer.
Niemand hier kann hellsehen. Wenn die Eltern und die Schwester je ALG 2 beziehen, dann würde durch Deinen Auszug ein Mietanteil wegfallen.
Ob Eltern und Schwestern deswegen gleich umziehen müssen, entscheidet das Jobcenter.
Die Eltern können sich papierschriftlich an das Jobcenter wenden und erfragen,, ob sie nach Deinem Auszug in der Wohnung wohnen bleiben können.
also nach KDU wird nur 735 € für 3 Personen bezahlt und unsere Wohnungsmiete ist doch teurer
wenn meine Eltern von ihren eigenen Bedarf das bezahlen müssen ,sie haben kein Genug Geld fürs Leben
Was kann man tun ?