Ein Diebstahl ist ja de jure sicher ein unrechtmäßiger Besitzwechsel?
aber kein Eigentumswechsel, da der Dieb ja nicht Eigentümer wird.
3 Antworten
Wenn der Dieb die Ware verkauft, dann wird der Käufer trotzdem rechtsmäßiger Eigentümer
Ich bin mir aber sicher, dass deine Katzen nicht gestohlen worden sind
Nein, kein gutgläubiger Erwerb bei Diebstahl möglich. https://dejure.org/gesetze/BGB/935.html
Dann hab ich mich falsch erinnert und es andersherum im Kopf gehabt ;) Danke für die Korrektur (dann war das eher beim Szenario mit baulich fest verankerten Diebesgut o.ä.)
perfekt, ich lasse meine Katzen stehlen und kaufe sie dann ab.
Wie du gesehen hast, war meine Antwort nicht korrekt.
So oder so : Leb mit deiner Entscheidung
brauche viel Virus, viel Börsencrash, dann viel Kohle und jemand der sie dafür zurück holt.
Ja, das steht da und das ist auch richtig. Und wo ist Deine Frage?
So ist es.
LG Izurim
Nein, das stimmt nicht.