Ein Diebstahl ist ja de jure sicher ein unrechtmäßiger Besitzwechsel?

3 Antworten

Wenn der Dieb die Ware verkauft, dann wird der Käufer trotzdem rechtsmäßiger Eigentümer

Ich bin mir aber sicher, dass deine Katzen nicht gestohlen worden sind

Stefan1248  28.11.2021, 18:48
dann wird der Käufer trotzdem rechtsmäßiger Eigentüme

Nein, das stimmt nicht.

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LePetitGateau  28.11.2021, 18:50
@Stefan1248

Dann hab ich mich falsch erinnert und es andersherum im Kopf gehabt ;) Danke für die Korrektur (dann war das eher beim Szenario mit baulich fest verankerten Diebesgut o.ä.)

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korruptepolitik 
Fragesteller
 28.11.2021, 19:14

perfekt, ich lasse meine Katzen stehlen und kaufe sie dann ab.

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korruptepolitik 
Fragesteller
 28.11.2021, 19:17
@LePetitGateau

brauche viel Virus, viel Börsencrash, dann viel Kohle und jemand der sie dafür zurück holt.

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Ja, das steht da und das ist auch richtig. Und wo ist Deine Frage?

So ist es.

LG Izurim