Inhaber, Besitzer und Eigentümer!

3 Antworten

Das sollte dir ein wenig helfen:

Im Unterschied zum Eigentümer, dem eine Sache rechtlich gehört, ist der Besitzer bzw. Inhaber derjenige, der TATSÄCHLICH darüber verfügt, also z.B. auch ein Mieter. Besitzer und Inhaber haben somit den gleichen Rechtsstatus; der Besitzer unterscheidet sich vom Inhaber dadurch, dass er den Willen hat, die Sache FÜR SICH zu besitzen, während der Inhaber sie FÜR EINEN ANDEREN (d.h. den Eigentümer) besitzen will. Während das österreichische AGBG beide Begriffe genau trennt, verwendet das deutsche BGB den Ausdruck "Inhaber" in diesem Zusammenhang gar nicht.

Der Eigentümer ist der, dem eine Sache rechtlich gehört, der Besitzer wer sie sich momentan angeeignet hat und der Inhaber der, wo sie sich grad befindet.

Du bleibst Eigentümer

Der Dieb ist Besitzer

Das Depot ist Inhaber