Eigentümer bei Klassenarbeiten?

3 Antworten

Das Eigentum am Papier hängt davon ab, wer es gestellt hat, aber darauf kommt es nicht an.

Denn du stehst zur Schule in einem Ausbildungsverhältnis. Darin ist auch vereinbart, dass die Schule zur Aufbewahrung der Arbeiten verpflichtet ist.

Selbst wenn du also Eigentümer an der Arbeit sein solltest, hätte die Schulde ein Recht zum Besitz, weswegen du nicht die Herausgabe verlangen könntest.

Coole Frage. Hat er das Paier ausgehändigt wäre er oder die Schule weiterhin Eigentümer des Papiers. Aber da Du mit Deinem Stift geschrieben hast, hast Du dem Papier jetzt etwas hinzugefügt, was sich nie wieder trennen läßt. Aber auch dafür hat unser BGB eine Lösung gefunden. Ich bin mir sicher, die findest Du ;-)

ich denke dass die darauf plädiert dass du deine Klassenarbeit weiterreichen würdest, ggf Geld dafür nehmen. So könnten andere Schüler sehen was ggf bei ihnen rankommen würde