Eigene Schutz kolone?
Hallo Leute,
Ich habe eine Frage. Und zwar wenn man das nötige Geld dazu hat, könnte man als Privatperson eine Schutzkolone mieten. Also z.b ich fahre mit meinem Auto irgendwo hin, und vor mir und hintemrir fahren jeweils 2 schwarze Autos mit Blaulicht.
Würde das gehen?
3 Antworten
mit Blaulicht
Verboten außerhalb amtlicher Befugnisse. Weit kommt Ihr nicht.
Blaulicht ist für Privatpersonen bzw. PKW nicht erlaubt.
Aber Du kannst dir natürlich Leute mit schwarzen Autos mieten die vor und hinter Dir fahren.
Wer darf ein Blaulicht verwenden?§ 38 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) bestimmt, in welchen Fällen ein Blaulicht zusammen mit einem Martinshorn genutzt werden darf.
Dies ist nur der Fall, wenn Menschenleben, schwere Gesundheitsschäden oder große Sachschäden drohen beziehungsweise wenn die öffentliche Ordnung gefährdet ist. Auch flüchtige Personen dürfen mit Blaulicht und Einsatzhorn verfolgt werden.
Konkret heißt es weiter in § 38 Absatz 2 der StVO:
Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Welche Institutionen ihre Fahrzeuge konkret mit einem Blaulicht ausstatten dürfen, erklärt § 52 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO):
- Polizei, Militärpolizei, Bundespolizei, Zolldienst etc.
- Feuerwehr, Katastrophenschutz
- Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe
- Rettungsdienste
Im Umkehrschluss, darf niemand, der nicht zu diesen Gruppe gehört, Blaulicht haben
Quelle: ADAC
Ich fahre oft mit Blaulicht aber ich darf/muss das.
Deine "private Schutzkolonne" darf das nicht und täte sie das, gäbe das eine Anzeige.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.