ehem. Partner aus der Wohnung abmelden
ein Päarchen - unverheiratet, hat sich getrennt, die Frau bleibt in der Wohnungder, der Mann wohnt seit letztem Februar nicht mehr dort. Auf mehrfaches Bitten der Frau, sich doch von der Wohnung abzumelden, erfolgen keine Reaktionen des Mannes, er ist nach wie vor in der Wohnung gemeldet. Was kann die Frau tun, um ihn abzumelden.
6 Antworten
Ich hatte das Problem mit Mitbewohnern...da die leider etwas kriminell waren, hats in dem Fall die Polizei erledigt. Ich würds sonst beim Einwohnermeldeamt probieren. Sobald sich der Betreffende woanders anmeldet, wird er aber ohnehin am alten Wohnsitz abgemeldet.
Hallo, in Deutschland gibt es die Meldepflicht. Bedeutet, dass jeder Einwohner seinen aktuellen Wohnort beim Einwohnermeldeamt angeben muss. Bei Umzug hat das in 2-4 Wochen zu erfolgen. Einfach mal zum Einwohnermeldeamt gehen und dem Wohnungswechsel, unter Angabe der neuen Anschrift melden. Vermutlich wird er dann angeschrieben und aufgefordert seinen Umzug anzuzeigen.
Dem Einwohnemeldeamt mitteilen, dass der ehemalige Lebensgefährte nicht mehr unter der gemeldeten Adresse wohnt, sondern unter einer anderen. Das Einwohnermeldeamt wird dann für einen Bußgeldbescheid sorgen (wegen Verstoßes gegen das Meldegesetz) und ihm eine Frist für die Ummeldung setzen.
Wenn er sich irgendwo anders anmeldet, ist er da ja abgemeldet. Und anmelden muss er sich ja irgendwo. Wenn sein Name nicht mehr an Klingel oder Briefkasten steht, reicht es doch aus
Eine Abmeldung ist m.W. nicht mehr nötig.
Das sieht der Vermieter bei der Abrechnung der Nebenkosten garantiert anders !