Ebay Kleinanzeigen Anwalt Drohung?

4 Antworten

Aus einem Bild kann man nicht unbedingt schließen, ob was funktioniert oder nicht. Wenn du es nicht in der Beschreibung angegeben und gesagt hast, dass alles soweit funktionstüchtig ist, ist das Täuschung.

Und Recht auf Rückgabe hat er sowieso, wenn du es nicht anders ausgeschlossen hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufliche und persönliche Expertise
dort sei etwas defekt, was aus den Bildern allerdings AUCH hervorgeht.

Das reicht nicht. Ein Defekt muss auch beschrieben sein.

Also so pauschal kann man das alles nicht sagen. Es kommt hierbei wirklich auf das Bild und den Defekt an. Wenn aber etwas aus den Bildern zu entnehmen ist, dann finde ich, kann man dir nicht zum Vorwurf machen, arglistig getäuscht zu haben. Wie gesagt, das müsste sich einer alles mal genau anschauen, um dir hier was konkretes sagen zu können.

Wenn Du etwas als „funktioniert“ verkaufst und es funktioniert nicht weil defekt, würde ich auch reklamieren.