EBay Erpressung oder hat er recht?

4 Antworten

Sofern es eine Auktion ist, ist die Sache für dich verbindlich. Sofern du den Artikel aber nicht mittels Auktion bzw. „Sofort-Kaufen“ (oder ähnlichen Sofortverkauf) zu einen Festpreis verkaufst, handelt es sich um kein verbindliches Angebot.

Zivilrechtlich würde im Fall eines verbindlichen Verkaufs definitiv etwas gehen, strafrechtlich nur mit Betrugsvorsatz. Hier gilt wie immer, so lange kein Geld vom Kunden auf den Konto ist, sollte man auch noch nichts (zurück-)überweisen.

Hallo Janis,

es ist hier ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen. Du schuldest dem Käufer die Jacke. Solltest du ihm dies verwehren, dann kann er sogar einen Deckungskauf tätigen. Er kauft denselben Artikel woanders, und sollte der Kaufpreis dort für ihn teurer sein, dann kann er den Differenzpreis von dir auf zivilrechtlichem Wege als Schadenersatz einklagen.

Ein Kaufvertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Auch wenn hier in den Kommentaren manche Leute solche Unwahrheiten und gefährliches Halbwissen verbreiten.

Wenn der Käufer auf die Ware besteht, dann kann er sehr wohl rechtliche Schritte gegen dich einleiten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

der Höchstbietende hat natürlich einen gültigen Kaufvertrag mit Dir.

Sofern er es darauf anlegt, hast Du ihm eine gleichwertige Jacke zu beschaffen, oder - sofern er die gleiche Jacke woanders teurer kaufen müsste - den entstandenen Schaden zu zahlen.

Da hast Du einen großen Fehler gemacht, ab dem ersten Gebot ist Dein Artikel nämlich verkauft.

Brichst Du eine laufende Auktion vorzeitig ab, dann kann der bei Abbruch Höchstbietende den Artikel zu seinem sichtbaren Höchstgebot erfolgreich einklagen:

Klicken: eBay-Auktionen: Abbruch kann teuer werden

Klicken: Angebote bei eBay sind verbindlich

Klicken: Internetrecht - eBay - zu niedriger Preis

Klicken: Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene eBay-Auktion

Klicken: Haftung bei Abbruch von eBay-Auktionen

eBay ist kein Kinderspielplatz, hier kommen rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB zustande.

Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.