E-Mail formulieren - Akteneinsicht?

2 Antworten

Ich würde nach dem "Sehr geehrte Damen und Herren," erstmal Bezug nehmen auf die Anfrage, z.B.

In ihrem Schreiben vom xx.yy. haben Sie um Akteneinsicht gebeten. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihnen erst nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Aktenzeichen ___ Akteneinsicht gewährt werden kann.


Krisskross19 
Fragesteller
 20.11.2023, 10:58

Ich wollte anfangen mit "Ihr Schreiben ist hier eingegangen und wurde zur Ermittlungsakte genommen."

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ps1980  20.11.2023, 11:00
@Krisskross19

Dann passt der erste Satz, den du in deiner Frage geschrieben hast super:

"Eine Akteneinsicht kann Ihnen erst nach Abschluss der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft zum Aktenzeichen ____ gewährt werden."
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Krisskross19 
Fragesteller
 20.11.2023, 11:13
@ps1980

Okay danke. Also einfach nur so ohne z. B. "hiermit teile ich Ihnen mit, dass..."?

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ps1980  20.11.2023, 11:13
@Krisskross19

Du kannst es auch mit "hiermit teilen wir ihnen mit, dass.. " schreiben. Ist eine Geschmacksfrage, aber beides ist gut verständlich.

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Krisskross19 
Fragesteller
 20.11.2023, 11:20
@ps1980

Und wenn ich das schreibe dann auch eher mit "Teilen wir mit" und nicht "teile ich mit" oder?

Und gehören da noch Kommas hin vor und nach dem Aktenzeichen?

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ps1980  20.11.2023, 11:23
@Krisskross19

Ja, "wir" ist glaub besser. Du schreibst ja nicht als Privatperson, sondern als Vertreter einer Firma oder Behörde oder sowas in der Art.

Wegen den Kommas: "Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass eine Akteneinsicht erst nach Abschluss der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft zum Aktenzeichen ____ gewährt werden kann." Also nur vor dem "dass" ein Komma, sonst keines.

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Nimm Variante 1 aber lass das Wort "eine" weg, also nur "Akteneinsicht".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung