E-Mail formulieren - Akteneinsicht?
Hi,
kann man das so formulieren?
"Eine Akteneinsicht kann Ihnen erst nach Abschluss der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft zum Aktenzeichen ____ gewährt werden."
oder
"Erst nach Abschluss der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft zum Aktenzeichen ___ kann Ihnen eine Akteneinsicht gewährt werden."
oder fängt man anders an, wie z. B. "hiermit teile ich Ihnen mit....."
Ganz am Anfang habe ich stehen "Ihr Schreiben ist hier eingegangen....."
2 Antworten
Ich würde nach dem "Sehr geehrte Damen und Herren," erstmal Bezug nehmen auf die Anfrage, z.B.
In ihrem Schreiben vom xx.yy. haben Sie um Akteneinsicht gebeten. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass Ihnen erst nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zum Aktenzeichen ___ Akteneinsicht gewährt werden kann.
Dann passt der erste Satz, den du in deiner Frage geschrieben hast super:
"Eine Akteneinsicht kann Ihnen erst nach Abschluss der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft zum Aktenzeichen ____ gewährt werden."
Okay danke. Also einfach nur so ohne z. B. "hiermit teile ich Ihnen mit, dass..."?
Du kannst es auch mit "hiermit teilen wir ihnen mit, dass.. " schreiben. Ist eine Geschmacksfrage, aber beides ist gut verständlich.
Und wenn ich das schreibe dann auch eher mit "Teilen wir mit" und nicht "teile ich mit" oder?
Und gehören da noch Kommas hin vor und nach dem Aktenzeichen?
Ja, "wir" ist glaub besser. Du schreibst ja nicht als Privatperson, sondern als Vertreter einer Firma oder Behörde oder sowas in der Art.
Wegen den Kommas: "Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass eine Akteneinsicht erst nach Abschluss der Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft zum Aktenzeichen ____ gewährt werden kann." Also nur vor dem "dass" ein Komma, sonst keines.
Nimm Variante 1 aber lass das Wort "eine" weg, also nur "Akteneinsicht".
Ich wollte anfangen mit "Ihr Schreiben ist hier eingegangen und wurde zur Ermittlungsakte genommen."