E-Gravel nach Zusammenstoß 1 1/4 Jahre nicht fahrfähig und von Versicherung einige Erläuterungen erwünscht, ist dies abrechenbar?
Hallo, ich hatte mit meinem Arbeitsweg-e-Gravel einen Zusammenstoß mit einem e-Scooter Fahrer, welcher schuldig war. An meinem Fahrrad ist ein Schaden entstanden, welcher das Fahrrad nicht mehr fahrtauglich machte. Das ganze ist bereits im Juni 2022 passiert, ich hatte der Versicherung ein genaues zustande kommen schriftliche erläutern müssen, sowie eine Skizze des Unfallhergangs zeichnen. Desweiteren hatte ich einen Kostenvoranschlag bei der Werkstatt eingeholt und übermittelt.
Nach einem Jahr und drei Monaten habe ich nun endlich Rückmeldung von der Versicherung erhalten (ich hatte mehrmals in der Zwischenzeit die Versicherung via E-Mail kontaktiert um Bearbeitung der Angelegenheit gebeten, da das Rad nicht fahrbar war/ist), dass sie den Nettobetrag des Kostenvoranschlag mir überweisen
Das erläutern, das zeichnen, der Kostenvoranschlag, die ständige Kontaktaufnahme war natürlich alles mit viel Zeit verbunden. Kann man dies irgendwie geltend machen und der Versicherung in Rechnung stellen?
Des weiteren konnte ich das Rad bis jetzt nicht nutzen und ich musste anderweitig in die Arbeit kommen. Kann man den Nutzungsausfall geltend machen und der Versicherung in Rechnung stellen?
Falls es geht, Wie macht man diese beide Angelegenheiten geltend?
Grüße
1 Antwort
Natürlich kannst du einen Nutzungsausfall geltend machen. Genauso wie man es bei Unfallschäden mit Kraftfahrzeugen auch kann. Du kannst auch einen Rechtsanwalt mit der Regulierung deiner Ansprüche beauftragen. Die Kosten für den Anwalt muss die Versicherung zahlen. Auch kann man mittelbare Unkosten, wie Kosten für Kopien, Porto, Beglaubigungen usw. die im Zusammenhang mit der Regulierung des Unfalls stehen, monetär geltend machen. Bürokosten, Porto, bei dem Unfall beschädigte Kleidung usw.
Für den Nutzungsausfall werden die Versicherungen mittlerweile auch gewisse Kostensätze standardisiert haben. Ein E-bike pro Tag zu mieten wird vermutlich 30-50 Euro pro Tag kosten. Und wenn die Reparatur deines Rades 14 Tage dauert, hast du auch Anspruch, 14 Tage ein Leihfahrrad zu fahren. Also 14 mal 30-50 Euro = 420-700 Euro. Du hast auch Anspruch auf einen solchen Kostensatz, wenn du das Leihfahrrad gar nicht nutzt.
Deshalb wäre mein Rat, einen Rechtsanwalt zu fragen, ob er dir bei der Einforderung deiner Ansprüche helfen kann.