E-Gravel nach Zusammenstoß 1 1/4 Jahre nicht fahrfähig und von Versicherung einige Erläuterungen erwünscht, ist dies abrechenbar?

1 Antwort

Natürlich kannst du einen Nutzungsausfall geltend machen. Genauso wie man es bei Unfallschäden mit Kraftfahrzeugen auch kann. Du kannst auch einen Rechtsanwalt mit der Regulierung deiner Ansprüche beauftragen. Die Kosten für den Anwalt muss die Versicherung zahlen. Auch kann man mittelbare Unkosten, wie Kosten für Kopien, Porto, Beglaubigungen usw. die im Zusammenhang mit der Regulierung des Unfalls stehen, monetär geltend machen. Bürokosten, Porto, bei dem Unfall beschädigte Kleidung usw.

Für den Nutzungsausfall werden die Versicherungen mittlerweile auch gewisse Kostensätze standardisiert haben. Ein E-bike pro Tag zu mieten wird vermutlich 30-50 Euro pro Tag kosten. Und wenn die Reparatur deines Rades 14 Tage dauert, hast du auch Anspruch, 14 Tage ein Leihfahrrad zu fahren. Also 14 mal 30-50 Euro = 420-700 Euro. Du hast auch Anspruch auf einen solchen Kostensatz, wenn du das Leihfahrrad gar nicht nutzt.

Deshalb wäre mein Rat, einen Rechtsanwalt zu fragen, ob er dir bei der Einforderung deiner Ansprüche helfen kann.

alskqpwo 
Fragesteller
 19.11.2023, 20:53

OK, 450 Tage x 30€ = 13500 € das wäre für mich passend

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