Dürfte man ein Land besuchen, wenn man aus diesem verbannt wurde?
Ich habe mich vor kurzem über Strafen etc von Heute und der Vergangenheit weltweit belesen und mir ist etwas aufgefallen, was mich zum Grübeln gebracht hat. Es ging um die Verbannung aus Ländern bzw. Städten und Dörfern oder allgemein Gemeinden. Ich dachte immer man dürfte sobald man verbannt wurde diesen Ort nie wieder betreten, aber in verschiedenen Quellen hieß es, dass die *Freizügigkeit* des Aufenthalts und des Betretens eingeschränkt sei. Das würde doch somit heißen, dass man früher für Handel oder vielleicht auch auf Wunsch/Befehl sich dort aufhalten konnte, oder hab ich das falsch verstanden?
3 Antworten
Je nach Zeit und Land hat es ganz verschiedene Formen von Verbannung gegeben. Verbannung konnte zum Beispiel bedeuten, dass man auf eine Sträflingsinsel verbannt wurde und die bei Todesstrafe nicht mehr verlassen durfte. Die mildeste Form der Verbannung war und ist noch heute die Ausweisung aus einer Gemeinde, einem bestimmten Gebiet oder einem Staat. Man kann hingehen, wohin man will, darf aber nicht zurückkehren, entweder für eine bestimmte Zeit oder für immer.
Wenn du aus einem Land ausgewiesen wurdest, darfst du dort vorerst nicht wieder einreisen. Da würdest du an der Grenze sofort wieder zurück geschickt
Jede Regel hat ihre Ausnahmen, aber grundsätzlich ist es schon so, wie du sagst, dass man den Ort nicht mehr betreten darf, früher auch mit drohender Exekution.