Dürfte ich nach Deutschland umziehen in eine Wohngemeinschaft?

3 Antworten

Das wird nicht gehen weil du wahrscheinlich nicht das notwendige Startkapital dafür hast, und vlt das Jugendamt oder die Eltern das Aufenthaltbestimmungsrecht haben.

Nein, du scheinst ja in der Obhut der ÖSTERREICHISCHEN Jugendfürsorge zu stehen. Dann kannst du nicht in Deutschland wohnen.

Einzige kleine Möglichkeit wäre, wenn du DoppelstaatsbürgerIn bist, dann könnte man die Obhut möglicherweise an die deutschen Behörden übertragen

da musst du mit deinem Jugendamt sprechen, wenn die das befürworten, dann geht das. Allerdings muss ich dir leider sagen, dass die Wahrscheinlichkeit dafür echt gering ist, denn welchen Grund hätten sie das zu befürworten?