Dürfte ich meine Kollegin anzeigen wenn sie etwas privates weitererzählt (was eh nicht stimmt) was niemanden etwas angeht außer uns?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Setzt euch miteinander hin, trinkt zusammen Kaffe und eßt ein Stück Kuchen. Vielleicht holt euch das wieder runter.

Man kann sich das Leben wirklich sehr schwer machen.....


Nebelpardin 
Beitragsersteller
 05.06.2016, 20:29

Leider kann sie so etwas nicht ich hätte es gerne aber sie ist ein ziemlich zickiger Sturkopf und für sie bin ich die Schuldige

Das weiß ich auch, für mich ist die sache auch so geklärt auch wenn wir keine Freundinnen dann mehr sind   

Nebelpardin 
Beitragsersteller
 12.06.2016, 21:53
@imehl47

Och bitte war einfach die hilfreichste Antwort 

sie ist dann doch zu mir gekommen und haben das geklärt :)

nein du darfst sie nicht anzeigen


Rechtsfrager  05.06.2016, 21:13

Das ist die Üble Nachrede, aber die muss erstmal bewiesen werden. Du könntest theoretisch jeden anzeigen der dir über den Weg läuft, aber ob das was bringt ist die andere Frage

eggaschtv  05.06.2016, 21:20
@Rechtsfrager

du kannst sie nicht anzeigen weil in deutschland meinungs freiheit ist da kann sie behaupten was sie will

Nebelpardin 
Beitragsersteller
 05.06.2016, 22:06
@eggaschtv

Das ist für mich keine Meinungsfreiheit etwas bewusst falsches zu den Kollegen in der Arbeit zu sagen. Weil das macht ja mich schlecht im licht der anderen, und ist für mich sehr verletzend mir haben die anderen Beschimpfungen gereicht im Privaten

Nebelpardin 
Beitragsersteller
 05.06.2016, 22:12
@Rechtsfrager

ich habe selber gerade nachgelesen was üble Nachrede ist und vor allem muss man aufpassen wegen dem Unterschied zur Verleumdung 

Und wenn ich es richtig verstanden habe könnte ich da ich ja Beweise habe und sollte sie etwas in der richtung wagen wirklich eine Anzeige machen für üble Nachrede  

Messkreisfehler  06.06.2016, 06:53
@Nebelpardin

Und Du sagst, dass deine Freunin "Kindergartenmäßig" wäre? Du bist doch diejenige die hier permanent von "verklagen" redet. Wie willste denn ne üble Nachrede beweisen? Dazu müssten deine Kollegen vor Gericht aussagen, Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass deine Kollegen Lust auf ne Gerichtsverhandlung haben. Die werden eh sagen, dass sie nichts mitbekommen haben. "Heimlich" mit dem Handy aufnehmen kannste auch vergessen, wird nicht als Beweismittel zugelassen. Theoretisch kannste ne üble Nachrede anzeigen. Praktisch wird die eh vom Staatsanwalt eingestellt. Bringt also rein gar nichts. Wenn deine Freundin genau so tickt dann würde sie dich dann nach deiner Anzeige anzeigen, z.Bsp. wegen falscher Verdächtigung...

Nebelpardin 
Beitragsersteller
 08.06.2016, 17:44
@Messkreisfehler

Was is daran kindisches Verhalten wenn ich eine art absicherung will hätte sich dieser fall ereignet, hab das mehr als 2 mal jetzt so ein Ereignis mitbekommen deswegen wollte ich eine absicherung.

 Und weder hab ich von handy aufnehmen geredet noch sonst etwas, ich will sowas wenn dann schon hören. Außerdem warum sollte sie mich dann anzeigen wegen falscher verdächtigung wenn die kollegen sie dann eh verraten hätten. Und nur sie kann ja dann die sachen wissen die wir untereinander geredet haben.

Doch ich bin mir sicher das die Kollegen dann hinter mir gestanden hätten weil uns azubis kann eh schon kaum einer leiden warum auch immer. So hätten sie einen in die Pfanne hauen können.

Aber sie hat sich bei mir entschuldigt und ist alles geklärt wieder.

Trotzdem danke

Nebelpardin 
Beitragsersteller
 05.06.2016, 20:26

ich hätte gerne eine erklärung warum nicht und wann könnte ich eine anzeige wirklich stellen

weil was wenn es etwas schlechtes wäre weil mein einer Freund hat gemeint es gibt anzeigen wie "schlechte Nachrede" und so