Dürfen Elektriker Geldverlangen (Anfahrt und Lohn), wenn sie sich einen Auftrag ansehen ob sie diesen machen wollen?

5 Antworten

Von Experte Commodore64 bestätigt

Für einen Kostenvoranschlag Geld zu verrechnen ist nicht unüblich. Immerhin hast du ja auch eine Beratung dadurch bekommen. Aber man hätte dich fairerweise darauf vorher hinweisen sollen.

Und zur abgerechneten Zeit... Kann sein, dass sie "Mannstunden" verrechnet haben. Nachdem zwei Mann vor Ort waren, hat eben nicht einer eine Stunde was gemacht sondern zwei für jeweils eine Stunde = 2 Stunden

Lalalalalal42 
Fragesteller
 04.03.2024, 13:14

Okay das mit den Mann Stunden macht sind. Kostenvorschlag darf auch gern was kosten. Aber dann weiß ich das doch ganz gern vorher. Daher bin ich gerade etwas stutzig

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lynnmary1987  04.03.2024, 13:15
@Lalalalalal42

Es ist übrigens auch üblich, das Geld für den Kostenvoranschlag zurück zu bekommen wenn man den Auftrag dann an diese Firma vergibt.

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Lalalalalal42 
Fragesteller
 04.03.2024, 13:16
@lynnmary1987

Ich denke ich werde den Auftrag auch nicht an diese Firma vergeben. Die waren sehr....naja.... Sie haben Fragen 4 mal gefragt. Da weiß ich nicht ob ich das Haus nicht gleich selbst anzünden kann

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Commodore64  04.03.2024, 13:19

Richtig, als Kunde muss man erwarten, dass eine Dienstleistung bezahlt werden muss.

Aber andererseits ist der Dienstleister verpflichtet Dir den Preis dafür im Voraus mit zu teilen.

Das macht es jetzt schwierig. Da steht jetzt Aussage gegen Aussage, der kann behaupten das mündlich gemacht zu haben. Vermutlich wird der auch fest davon überzeugt sein, genau das getan zu haben. Du kannst nicht nachweisen, dass das nicht so war.

Und dann einen Streit vor Gericht wird Dich viel mehr kosten, egal ob Du gewinnst oder nicht. Selbst mit Rechtsschutzversicherung hast Du dann die Gerichtsgebühren zu zahlen und die kosten sogar mehr als der Kostenvoranschlag.

Wenn es hart auf hart kommt, kannst Du bei der Sache leider nur verlieren.

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Commodore64  04.03.2024, 13:20

P.S.:

Du kannst nur das Gespräch suchen und ggf aushandeln, dass der Kostenvoranschlag bei Auftragserteilung verrechnet wird bzw. Dir gut geschrieben wird. Das ist nämlich auch Branchenüblich.

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Also solange du keinen Vertrag unterschrieben hast würde ich jetzt nicht sagen, dass jemand Geld von dir verlangen kann.

Singuli  04.03.2024, 13:12

Yep, zumindest muß man vorher darauf hingewiesen werden, das es jetzt Geld kostet würde ich mal sagen so als Laie.

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ja ham dich abgezockt, immer am Telefon fragen, macht ihr Kostenvoranschlag, kostet das was, wenn ja, Danke auf Wiedersehen, wenn nein o.k. macht.

Lalalalalal42 
Fragesteller
 04.03.2024, 13:13

War ja nicht am Telefon sondern über Kleinanzeigen

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CliffBaxter  04.03.2024, 13:14
@Lalalalalal42

ja dann den Kommunikationskanal entsprechend anpassen. Dass man solche Fragen künftig vorher regeln kann.

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Wenn es im Kostenvoranschlag steht, dann gehe ich davon aus, dass du das erst zahlen musst, wenn du den Auftrag annimmst. Und da sie dich im Vorfeld über diese Kosten informieren, ist das auch zulässig.

Ne, so läuft das nicht :) Du mußt ausdrücklich nach einem Angebot fragen.