Dürfen Elektriker Geldverlangen (Anfahrt und Lohn), wenn sie sich einen Auftrag ansehen ob sie diesen machen wollen?
Ich habe einen Auftrag einen neuen Verteilerkasten zu installieren ins Netz gestellt (bei Kleinanzeigen) und das ich dafür eben einen Elektriker suche, der das dann Durchführt. Dann meldete sich jemand, und meinte er kommt an Tag X vorbei um sich das vor Ort einmal anzusehen. Soweit so gut. Dann kamen gleich zwei "normale" Elektriker und sahen sich das an. Haben ein nettes Gespräch geführt, Sachen 10 mal gefragt, und ihren Elektriker Meister per Video Chat zugeschalten. Nach ca einer knappen Stunde, sind diese wieder von dannen gezogen und ich habe nun einen Kostenvoranschlag bekommen. Darin ist zu entnehmen daß ich für die Anfahrt und den Lohn 166€ zahlen muss.
Jetzt die Frage, kann es sein das ohne ein Wort zu erwähnen sowas kosten kann? Vorher im Chat wurde hierzu nie was erwähnt. Ein anderer Elektriker der sich das angesehen hat, stellte hierfür gar keine Rechnung. Zudem ist die Dauer auf der Rechnung von 2h deutlich zu lange.
5 Antworten
Für einen Kostenvoranschlag Geld zu verrechnen ist nicht unüblich. Immerhin hast du ja auch eine Beratung dadurch bekommen. Aber man hätte dich fairerweise darauf vorher hinweisen sollen.
Und zur abgerechneten Zeit... Kann sein, dass sie "Mannstunden" verrechnet haben. Nachdem zwei Mann vor Ort waren, hat eben nicht einer eine Stunde was gemacht sondern zwei für jeweils eine Stunde = 2 Stunden
Es ist übrigens auch üblich, das Geld für den Kostenvoranschlag zurück zu bekommen wenn man den Auftrag dann an diese Firma vergibt.
Ich denke ich werde den Auftrag auch nicht an diese Firma vergeben. Die waren sehr....naja.... Sie haben Fragen 4 mal gefragt. Da weiß ich nicht ob ich das Haus nicht gleich selbst anzünden kann
Richtig, als Kunde muss man erwarten, dass eine Dienstleistung bezahlt werden muss.
Aber andererseits ist der Dienstleister verpflichtet Dir den Preis dafür im Voraus mit zu teilen.
Das macht es jetzt schwierig. Da steht jetzt Aussage gegen Aussage, der kann behaupten das mündlich gemacht zu haben. Vermutlich wird der auch fest davon überzeugt sein, genau das getan zu haben. Du kannst nicht nachweisen, dass das nicht so war.
Und dann einen Streit vor Gericht wird Dich viel mehr kosten, egal ob Du gewinnst oder nicht. Selbst mit Rechtsschutzversicherung hast Du dann die Gerichtsgebühren zu zahlen und die kosten sogar mehr als der Kostenvoranschlag.
Wenn es hart auf hart kommt, kannst Du bei der Sache leider nur verlieren.
P.S.:
Du kannst nur das Gespräch suchen und ggf aushandeln, dass der Kostenvoranschlag bei Auftragserteilung verrechnet wird bzw. Dir gut geschrieben wird. Das ist nämlich auch Branchenüblich.
Also solange du keinen Vertrag unterschrieben hast würde ich jetzt nicht sagen, dass jemand Geld von dir verlangen kann.
Yep, zumindest muß man vorher darauf hingewiesen werden, das es jetzt Geld kostet würde ich mal sagen so als Laie.
ja ham dich abgezockt, immer am Telefon fragen, macht ihr Kostenvoranschlag, kostet das was, wenn ja, Danke auf Wiedersehen, wenn nein o.k. macht.
ja dann den Kommunikationskanal entsprechend anpassen. Dass man solche Fragen künftig vorher regeln kann.
Wenn es im Kostenvoranschlag steht, dann gehe ich davon aus, dass du das erst zahlen musst, wenn du den Auftrag annimmst. Und da sie dich im Vorfeld über diese Kosten informieren, ist das auch zulässig.
Ne, so läuft das nicht :) Du mußt ausdrücklich nach einem Angebot fragen.
Okay das mit den Mann Stunden macht sind. Kostenvorschlag darf auch gern was kosten. Aber dann weiß ich das doch ganz gern vorher. Daher bin ich gerade etwas stutzig