DRK und Syphilis?
Halllo Leute,
ich brauch mal eure Hilfe. Ich und meine Freundin waren am 28.11.2019 Blutspenden. Ich und Sie sind aber am 4.12 Krank geworden und es stellt sich heraus das es Syphilis ist. Ich weiß nicht wie ich das bekam und dann erzählte Sie mir das sie Fremd gegangen ist. Nachdem Schock kam jetzt natürlich ein Brief von der DRK wo das nochmal drin stand. Jetzt soll wir das natürlich behandeln lassen und da ist auch so ein Arztbrief drin. Es geht dabei um Infektionstatistik vom Robert Koch Institut. Jedenfalls will meine Exfreundin nicht nochmal zum Hausarzt gehen und auch nicht teil dieser Statistik werden. Sie will das ohne diesen Brief beim Gyn Arzt behandeln lassen. Kann das rechtliche Konsequenzen haben für Sie. Ich glaube aber auch das Sie das vorher wusste, dass sie Syphilis hatte und trotzdem zum Blutspenden ging. Kann das wenigsten rechtlich Konsequenzen haben?
5 Antworten
Die Syphillis ist meldepflichtig, aber es ist keine namentliche Meldung. Es wird also nicht beim RKI aufgeschrieben, das ihr euch infiziert habt, sondern das es in Stadt XY zwei Fälle gab. Davor muss man keine Angst haben.
Solche Statistiken dienen zur Bekämpfung und Prävention. Wenn man merkt, das in einer bestimmten Stadt mehrere Erkrankte sind, dann muss man dem nachgehen. Wenn es bundesweit zu einem Anstieg an Erkrankungen gibt, dann muss sich die Politik da Gedanken machen, warum das so ist und wie man das bekämpfen kann. Solche Meldepflichten gibt es für viele Erkrankungen.
Sie kann ruhig ohne Brief zum Gynäkologen gehen. Die Meldepflicht hat dieser trotzdem.
Wer Blut spendet und weiß von einer so gefährlichen Krankheit, macht sich strafbar. Das ist nicht nachziehbar wie ein Mensch so oberflächlich handeln kann. Wird denn bei einer Blutspende nicht zuvor geprüft, ob der Spender keine ansteckenden Krankheiten hat? Das wäre ja schlimm, wenn verseuchtes Blut kranken Menschen zugeführt wird. Syphilis ist eine äußerst ansteckende Geschlechtskrankheit und unbehandelt zum Tode führen kann. Ihr müßt unbedingt schnellstens alle Möglichkeiten ergreifen, damit die Krankheit nicht noch weiter verbreitet wird. Sollte Deine Freundin nichts zur Heilung unternehmen, müßte sie polizeilich in eine Klinik gebracht werden. Wie kann sie so handeln, hat sie Dich angesteckt, trotzdem sie von der Krankheit wußte, dann solltest Du sie anzeigen. Auch das ist strafbar.
Doch, wenn man weiß man hat solche Krankheit und man steckt jemand an, kann dieser bei der Polizei einen Strafantrag stellen wegen wissentlicher Verbreitung ansteckender Geschlechtskrankheit.
Da hast Du aber jetzt zwei verschiedene Dinge benannt. Blutspenden ist nicht Geschlechtsverkehr zum Infizieren.
Du siehst scheinbar die Gefährlichkeit dieser Krankheit nicht, sie ist sogar im Umgang mit den infizierten Menschen schon beim Küssen gefährlich. Du solltest einmal über diese Krankheit nachlesen, dann wirst Du darüber kaum noch diskutieren. Wer Blut spendet, und er weiß von seiner Krankheit, ist für den Empfänger eine große Gefahr und könnte auch bei Ansteckung zivilrechtlich belangt werden. Auch beim Aufsuchen des Frauenarztes wäre es unmöglich, sich behandeln zu lassen und dem Arzt nicht über seine Krankheit aufzuklären.
Ich kenne mich mit der Krankheit sehr wohl aus. Du gehst aber nicht auf die Frage ein. Die lautet: ist es strafrechtlich Relevant, wenn ich diese Erkrankung bei der Blutspende nicht nenne. Und da ist die Antwort eindeutig : NEIN.
Wer solche Krankheit hat und weiß es, und er geht trotzdem zur Blutspende, ist für mich unfaßbar.
Das ist eine meldepflichtige Erkrankung, das würde auch der Frauearzt melden.
Zum Rest äußere ich mich mal lieber nicht, man, man ...
Kurze Frage stand der Befund in eurem Brief so genau drin?
Geschlechtskrankheiten sind meines Wissens meldepflichtig, also MUSS sich Deine Freundin entsprechend behandeln lassen
Eine meldepflichtige Erkrankung bedeutet nicht, das man sich behandeln lassen MUSS. Meines Wissen nach gibt es nur bei Tuberkulose eine Behandlungspflicht.
Da macht man sich nicht strafbar.