Dringlichkeitsbescheinigung?
Hi... heute habe ich auch mal eine Frage. Ich habe oben ein Gebiss dass schon 30 Jahre alt ist und unten nur noch 6 Schneidezähne. Alles zu richten würde ca. € 4100.- kosten .... Die Krankenkasse übernimmt € 2700.- Den Rest müsste ich selber bezahlen. Da ich im Moment vom Jobcenter lebe kann ich mir das nicht leisten. Da ich keine Backenzähne mehr habe kann ich sehr schlecht kauen. Kann ich mir von meinem Zahnarzt eine Dringlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen und die Krankenkasse übernimmt dann die gesamten Kosten ?
Vielen Dank...
Sabine
4 Antworten
Das was mir einfallen würde wäre ins Ausland zu gehen du weißt es meist um die Hälfte günstiger aber was kostet bei dir den 4000 € ist das ein Gebiss unten das gibt es doch schon günstiger als 4000 €
Nein, aber du kannst einen Härtefallantrag stellen. Dann wird geprüft, ob du den doppelten Festzuschuss bekommen kannst.
Mehr gibt es jedoch nicht. Die Krankenkasse übernimmt die Regelversorgung.Zahnärzte machen gern Zusatzleistungen, die dann jedoch nicht unter die Leistungen der GKV fallen.
Wenn Dein Zahnarzt eine solche Bescheinigung ausstellt, kannst Du diese ja bei Deiner Krankenkasse einreichen....
Versuch macht klug !
Hier findest du alle Infos.
Zahnersatz bei Hartz IV: Nur mit Antrag auf Härtefallregelung