Doppelte Krankenkassen Beiträge für Rentner Warum?
3 Antworten
Es geht hier um eine betriebliche Altersversorgung, wo man bei Einzahlung Steuervorteile bekam und bei Auszahlung des Kapitals muss ein GKV-Pflichtiger die Krankenversicherungsbeiträge dafür auf 10 Jahre verteilt zahlen.
Als Privat-Versicherter fallen diese Beiträge allerdings nicht an, da das System der PKV nicht auf Einnahmen, sondern auf das Eintritts-Alter der Person und die gewählten Tarife abstellt.
Ein klarer Vorteil für die PKV.
auf das Einkommen müssen Krankenkassen-Beiträge gezahlt werden. da es keinen Arbeitgeber mehr gibt, kann dieser auch nicht den halben Betrag übernehmen, somit wird der volle fällig. denn auch Rentner haben das Anrecht auf die vollen Krankenkassen-Leistungen und nicht nur die halben.
Die Betriebsrente wird ausgezahlt. ... Auf die Betriebsrente wird der volle Krankenkassenbeitrag fällig – also sowohl der Arbeitnehmer- als auch der Arbeitgeberanteil. Rund ein Fünftel der Betriebsrente geht dafür drauf.
Aber auf ihre gesetzlichen Renten zahlen Rentner auch nur den hälftigen Anteil, den Arbeitgeberanteil trägt die DRV.
Die Frage ist warum das bei einer bAV anders ist.
du sagst es doch selbst: es wird der volle Anteil abgeführt. Der menschlichen Biologie geschuldet, nutzen sie i.a. das Gesundheitssystem auch überdurchschnittlich, und das sollte in einer sozialen Gesellschaft auch so sein, da sie ja zuvor viel beigetragen haben. Warum dann aber nun jene anders und besser behandeln, die die Möglichkeit hatten & es sich auch geleistet haben, in eine Betriebsrente einzuzahlen? Sie sind auch Teil vom heutigen Sozialsystem und sollten daher auch gleich behandelt werden.
Ich verstehe natürlich schon, dass niemand gerne (freiwillig) etwas abgibt, erst recht nicht in ein wenig-transparentes Sozialsystem.
Warum dann aber nun jene anders und besser behandeln, die die Möglichkeit hatten & es sich auch geleistet haben, in eine Betriebsrente einzuzahlen?
Weil jeder hierauf einen Rechtsanspruch hat. Betriebsrenten sind kein Luxus oder dergleichen sondern ein verbriefter Rechtsanspruch jedes Arbeitnehmers.
Ein Arbeitnehmer zahlt nicht die Arbeitgeberbeiträge von seinem Gehalt, egal ob er es bezieht oder umwandelt im Rahmen der bAV. Ein Rentner zahlt auch nicht die Arbeitgeberanteile von seiner gesetzlichen Rente, wohl aber von seiner Betriebsrente.
ein drittes Mal erkläre ich es nicht. Auch nicht, da erneut versucht wird, Worte & Aussagen umzudrehen. Mit Leuten, die immer nur das Schlechte im bösen, bösen Sozialsystem suchen, lässt sich nicht kommunizieren.
Mit Leuten die die Problematik hier sehen auch nicht.
Also lasse ich als Profi dich als Amateur bei deiner Meinung, die ja auch bereits gerichtlich bestägt wurde.
Steht doch im Artikel drin:
Der Grund für die hohen Abzüge ist ein Gesetz aus dem Jahr 2004. Es trägt den aus Versichertensicht durchaus irreführenden Namen „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“. Verabschiedet wurde es, wie Frank-Schirmer und andere Betroffene es empfinden, in einer „Nacht- und Nebelaktion“. Die „Modernisierung“ bestand darin, zahlreiche Gesundheitsleistungen für gesetzlich Versicherte zu streichen. Zum Beispiel zahlt die Kasse seitdem nicht mehr für Brillen. Außerdem wurden Zuzahlungen wie die Praxisgebühr eingeführt. Dazu kam der doppelte Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten.
Es ist Unterschied ob man doppelt zahlt oder nur 1 vollen Krankenversicherung Beitrag