Diebstahl bei dm unbewusst um handgelenk haargummis

3er pack haargummis  - (Diebstahl, DM, Haargummi)

3 Antworten

Ermahnung und Hausverbot, wenn SIe wollen können SIe Klage einreichen weshalb hier auch das Zitieren des Strafgesetzbuches angebracht scheint :

§ 242
Diebstahl

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Wenn es das erste Mal ist, dass jemand straffällig aufgefallen ist gibt es meistens eine Geldstrafe und Bewährung, natürlich nur wenn es zur Anklage kommt,  was aber nicht heißt das das auch immer so ist. Hängt vom Richter/Richterin ab.

Tara402 
Fragesteller
 07.07.2015, 00:41

Ich will es mal genauer schildern. Ich habe nicht vorgehabt es zu klauen. Ich habe noch nie eine anzeige gehabt in meinem leben. Und würde bis heute nicht dran denken so etwas zu tun. Wie gesagt wollte ich bei dm einkaufen und war unter zeit eile. Als ich an der kasse stand viel mir auf das ich noch haargummis brachte. Schnell ging ich in die abteilung. Nun da stand ich und konnte mich nicht entscheiden. Zwischen lachs und klar! Ich habe jeweils von der 3er packung je eins raus geholt um es vor dem spiegel mir an zu schauen was am besten aus sah. Dann klingelte das telefon. War sehr genervt und gestresst da ich im 9 monat schwanger war und mein mann mich mir druck machte das ich schnell kommen soll um unsere tochter abholen sollte. Während des streitgespräch am telefon hab ich das haargummi um mein handgelenk drum gemacht unüberlegt aus reflex. Keine ahnung wie das passieren konnte. Wütend und unbemerkt über mein handgelenk ging ich zur kasse 43,30€ hab ich bezahlt für das was in meinem einkaufskorb war. Tat alles in meiner tasche nach der bezahlung richtung tür ( ausgang ) kam eine frau auf mich zu das ich sie begleiten solle. Was ich auch tat. Sie hat mich gefragt ob ich was geklaut habe. Ich habe nein gesagt. Und ob ich meine tasche entleeren könnte. Wollte keine probleme haben und so was schnell klären. Hab meine tasche komplett ausgeschüttelt. Die haben die ware was in meiner tasche war kontroliert mit dem kassenbong und gesagt hier ist alles okay. Dann kam eine andere frau und fragte mich was mit dem 3er pack haargummi passiert ist weil der inhalt statt 3 nur noch 2 drin waren. Als die mich gefragt hat und mir die packung gezeigt hat. Ist mir plötzlich eingefallen um mein handgelenk. Huuuups mist hab ich mir gedacht. Hab das haargummi raus gemacht und es ihr direkt gegeben. Die wollten mein ausweiß haben und musste was unterschreiben. Und wurde zum ausgang begleitet. 1 jahr hausverbot und ein brief werde ich kriegen. Was passiert jetzt genaues? Ohhhh man ich schähme mich voll dafür. Wie konnte das nur passieren.

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Gazi200  07.07.2015, 00:51
@Tara402

Ich verstehe, nicht desto trotz hast du vielleicht nicht bemerkt, dass der genannte §242 Diebstahl aus 2 Absätzen besteht. Der erste mit Entnahme eines Gegenstandes  und der zweite mit dem Versuch.

Was nur heißen will, dass auch neben dem direkten Diebstahl auch ein Versuch strafbar ist. Das ist alles.

um es einfach zu erklären; das es ja ein versehen war ist es eine unbewusste fahrlässige Handlung (Diebstahl) sozusagen ein unbewusst fahrlässiger Diebstahl, klingt sicher komplex, denn man stiehlt etwas oder versucht es oder eben nicht .

Egal ob im Stress oder irgendetwas ist und bleibt es ein Diebstahl gemäß §242 Absatz 1.

Vergleiche es so, wenn du im Stress aus deiner Ausfahrt rausfährst und jemanden über den Haufen fährst ist es eine fahrlässige Körperverletzung, du hast es getan und dabei bleibt es. Du kannst jetzt versuchen gegen die Entscheidung Berufung einzulegen und das vor Gericht zu klären, mit der Bitte um Aushändigung einer Kopie der Videoaufnahmen...usw.

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Tara402 
Fragesteller
 07.07.2015, 08:41

Was geschieht jetzt? Hausverbot! Und was noch? Das ist meine aller erste tat. Womit muss ich rechnen? Was kommt auf mich zu und worauf muss ich vorbereitet sein. Sollte ich den brief den ich nach hause bekomme mit meinem anwalt lieber klären?

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die kann man sich gar nicht einfach so ums handgelenk machen! die sind in einer verpackung, welche du gar nicht vor dem verkauf öffnen darfst!

Hausverbot wirst bekommen und ermahnt.